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Klage gegen Sparkasse KölnBonn durch Vergleich beendet

Stand:
Die Verbraucherzentrale und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können Verbraucher:innen pauschale Zahlungen erhalten. Hintergrund sind Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung der Kund:innen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv klagte, weil er die Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung für unzulässig hielt. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.
  • Die Sparkasse hat nach eigenen Angaben bis Ende November 2025 mehr als 100.000 Euro an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgezahlt.
  • Bis Ende März 2026 konnten berechtigte Verbrauchern:innen Einzelvergleiche mit der Sparkasse abschließen. 
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Was regelt der Vergleich?

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.

Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.

Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?

Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt. 
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.

Was müssen Betroffene tun?

Wer ein Vergleichsangebot von der Sparkasse erhielt, konnte dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen.

Am 31. März 2026 endete die Anspruchsfrist für die laut Vergleich berechtigten Verbraucher.

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