Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Einzahlungen/Auszahlungen und Überweisungen sind keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung

Stand:
LG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 24.3.2023, 33 O 38/22 KfH

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte Verbraucher:innen angeschrieben und angekündigt, dass bestimmte Handlungen der Verbraucher:innen, wie etwa die Vornahme einer Einzahlung, in einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet würde.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte gegenüber der VR-Bank Ludwigsburg beanstandet, dass diese ihren Kund:innen Schreiben übersandt hatte, in denen Einzahlungen, Auszahlungen oder auch Überweisungen als Zustimmung für eine Vertragsänderung sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit gewertet werden würden. Eine solche Zustimmungsfiktion ist unzulässig, sofern diese zwischen den Vertragsparteien nicht im Vorfeld konkret vereinbart wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. 

Im gerichtlichen Verfahren gab die VR-Bank Ludwigsburg ein Anerkenntnis ab, so dass entsprechend Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart vom 24.3.2023 (Az. 33 O 38/22 KfH)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen