Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Einzahlungen/Auszahlungen und Überweisungen sind keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung

Stand:
LG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 24.3.2023, 33 O 38/22 KfH

Die VR-Bank Ludwigsburg hatte Verbraucher:innen angeschrieben und angekündigt, dass bestimmte Handlungen der Verbraucher:innen, wie etwa die Vornahme einer Einzahlung, in einem bestimmten Zeitraum als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet würde.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte gegenüber der VR-Bank Ludwigsburg beanstandet, dass diese ihren Kund:innen Schreiben übersandt hatte, in denen Einzahlungen, Auszahlungen oder auch Überweisungen als Zustimmung für eine Vertragsänderung sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit gewertet werden würden. Eine solche Zustimmungsfiktion ist unzulässig, sofern diese zwischen den Vertragsparteien nicht im Vorfeld konkret vereinbart wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. 

Im gerichtlichen Verfahren gab die VR-Bank Ludwigsburg ein Anerkenntnis ab, so dass entsprechend Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des LG Stuttgart vom 24.3.2023 (Az. 33 O 38/22 KfH)

Handy und Laptop mit YouTube offen

Werbevideos auf YouTube müssen durchgängig gekennzeichnet sein

Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen YouTube-Betreiber Google
Bauarbeiter dämmt Hausfassade

Innen dämmen, außen bewahren – Innendämmung von Außenwänden

Sie möchten Ihre Energiekosten senken, aber eine Außendämmung kommt aus baulichen oder denkmalrechtlichen Gründen nicht infrage?
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Schmuckbild

Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu