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Urteil gegen Greenwashing bei Commerz Real

Stand:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 31.1.2022, 36 O 92/21 KfH, Urteil ist rechtskräftig

Umweltwerbung ist ebenso wie Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu bewerten. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise. Zur Vermeidung einer Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise sind strenge Anforderungen an die erforderlichen aufklärenden Hinweise zu stellen. Die Angabe einer absoluten CO² Reduktion bei einem Investment ist zur Täuschung geeignet.

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Das Landgericht Stuttgart ist in seinem Urteil dem Klagantrag der Verbraucherzentrale gefolgt. Die werbliche Ankündigung, dass eine Geldanlage dazu geeignet ist, den persönlichen CO² Fußabdruck um 3,5t zu reduzieren ist geeignet, die angesprochenen Verbraucher irrezuführen. Der Eindruck, der durch diese Ankündigung hervorgerufen worden ist, wurde nicht hinreichend deutlich richtiggestellt.
Bei umweltbezogener Werbung sind ebenso wie bei gesundheitsbezogener Werbung strenge Maßstäbe anzulegen. Ein aufklärender Hinweis, der in einem separaten Dokument, das als Informationsmemorandum bezeichnet wird, abrufbar ist bzw. ein Link, der zu Hinweisen zur Berechnung führen soll, genügt nicht. Bei der angekündigten CO² Vermeidung handelt es sich um ein wesentliches Merkmal des beworbenen Investmentfonds, die irreführenden Angaben sind deshalb dazu geeignet den Verbraucher zu täuschen und dessen Entscheidung zu beeinflussen.
Es liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG vor, da über die Nachhaltigkeit des Investments irregeführt wird. Es liegt auch ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 UWG vor, da dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten wurden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Stuttgart von 31.1.2022 (Az. 36 O 92/21 KfH, rechtskräftig)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.