Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Berufungsinstanz

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23, nicht rechtskräftig

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Das OLG Stuttgart gab der Verbraucherzentrale in zweiter Instanz Recht und erklärte die angegriffene Klausel für unzulässig.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf welche sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gegenüber Versicherten berufen hat, angegriffen.

Diese Klausel gibt der Versicherung die Möglichkeit den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Rente dient, einseitig herabzusetzen. Die Versicherungsbedingungen sahen dabei aber insbesondere nicht vor, dass der Rentenfaktor wieder nach oben zu korrigieren ist, wenn sich die Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher:innen wieder verbessern.

Die Verbraucherzentrale vertritt dabei die Auffassung, dass durch eine solche Klausel die Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt werden.

Die Verbraucherzentrale hat den Versicherer zunächst außergerichtlich aufgefordert, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligende Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf diese zu berufen. In dem anschließenden Gerichtsverfahren hatte das Landgericht Stuttgart zugunsten des Versicherers entschieden und die Klausel als nicht unwirksam erklärt.

Gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt (Az. 2 U 143/23).

Das Oberlandesgericht folgte mit seiner Entscheidung nun der Argumentation der Verbraucherzentrale. Dem Versicherer wurde damit untersagt, sich gegenüber Verbraucher:innen auf die streitgegenständliche oder eine inhaltsgleiche Klausel zu berufen oder eine solche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Maßgebend für das Gericht war hierbei, dass die angegriffene Klausel zwar dem Versicherer einseitig die Möglichkeit einräumte, die Rentenhöhe herabzusetzen, allerdings nicht vorsah, dass die Absenkung wenigstens teilweise wieder rückgängig gemacht werde, wenn sich die Verhältnisse wieder nachhaltig besserten.

Eine bloße freiwillige Zusage, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, reiche nicht aus. Eine solche Verpflichtung müsse sich spiegelbildlich ebenfalls aus den Versicherungsbedingungen ergeben. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 10.7.2023 (Az. 53 O 214/22)

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.1.2025 (Az. 2 U 143/23), nicht rechtskräftig

Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Ein Paar prüft die Rechung

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).