Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Revisionsinstanz

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23
BGH, Urteil vom 10.12.2025, IV ZR 34/25

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des OLG Stuttgart im Sinne der Verbraucherzentrale.
Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf welche sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gegenüber Versicherten berufen hat, angegriffen.

Diese Klausel gibt der Versicherung die Möglichkeit den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Rente dient, einseitig herabzusetzen. Die Versicherungsbedingungen sahen dabei aber insbesondere nicht vor, dass der Rentenfaktor wieder nach oben zu korrigieren ist, wenn sich die Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher:innen wieder verbessern.

Die Verbraucherzentrale vertritt dabei die Auffassung, dass durch eine solche Klausel die Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt werden.

Die Verbraucherzentrale hat den Versicherer zunächst außergerichtlich aufgefordert, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligende Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf diese zu berufen. In dem anschließenden Gerichtsverfahren hatte das Landgericht Stuttgart zugunsten des Versicherers entschieden und die Klausel als nicht unwirksam erklärt.

Gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt (Az. 2 U 143/23).

Das Oberlandesgericht folgte mit seiner Entscheidung nun der Argumentation der Verbraucherzentrale. Dem Versicherer wurde damit untersagt, sich gegenüber Verbraucher:innen auf die streitgegenständliche oder eine inhaltsgleiche Klausel zu berufen oder eine solche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Maßgebend für das Gericht war hierbei, dass die angegriffene Klausel zwar dem Versicherer einseitig die Möglichkeit einräumte, die Rentenhöhe herabzusetzen, allerdings nicht vorsah, dass die Absenkung wenigstens teilweise wieder rückgängig gemacht werde, wenn sich die Verhältnisse wieder nachhaltig besserten.

Eine bloße freiwillige Zusage, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, reiche nicht aus. Eine solche Verpflichtung müsse sich spiegelbildlich ebenfalls aus den Versicherungsbedingungen ergeben. 

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des beklagten Versicherers entschieden, dass der Beklagten untersagt wird, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB im Zusammenhang mit einer fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages der Allianz RiesterRente auf eine Klausel zu berufen, nach welcher der Versicherer berechtigt war den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen, ohne zugleich für den Fall einer späteren Verbesserung der Umstände zu einer Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors verpflichtet zu sein.

 


 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 10.7.2023 (Az. 53 O 214/22)

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.1.2025 (Az. 2 U 143/23)

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2025 (Az. IV ZR 34/25)

Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.