Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Berufungsinstanz

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23, nicht rechtskräftig

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Das OLG Stuttgart gab der Verbraucherzentrale in zweiter Instanz Recht und erklärte die angegriffene Klausel für unzulässig.
Off

Die Verbraucherzentrale hatte eine Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, auf welche sich die Allianz Lebensversicherungs-AG gegenüber Versicherten berufen hat, angegriffen.

Diese Klausel gibt der Versicherung die Möglichkeit den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Rente dient, einseitig herabzusetzen. Die Versicherungsbedingungen sahen dabei aber insbesondere nicht vor, dass der Rentenfaktor wieder nach oben zu korrigieren ist, wenn sich die Berechnungsgrundlagen zugunsten der Verbraucher:innen wieder verbessern.

Die Verbraucherzentrale vertritt dabei die Auffassung, dass durch eine solche Klausel die Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt werden.

Die Verbraucherzentrale hat den Versicherer zunächst außergerichtlich aufgefordert, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligende Klausel nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr auf diese zu berufen. In dem anschließenden Gerichtsverfahren hatte das Landgericht Stuttgart zugunsten des Versicherers entschieden und die Klausel als nicht unwirksam erklärt.

Gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Berufung eingelegt (Az. 2 U 143/23).

Das Oberlandesgericht folgte mit seiner Entscheidung nun der Argumentation der Verbraucherzentrale. Dem Versicherer wurde damit untersagt, sich gegenüber Verbraucher:innen auf die streitgegenständliche oder eine inhaltsgleiche Klausel zu berufen oder eine solche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

Maßgebend für das Gericht war hierbei, dass die angegriffene Klausel zwar dem Versicherer einseitig die Möglichkeit einräumte, die Rentenhöhe herabzusetzen, allerdings nicht vorsah, dass die Absenkung wenigstens teilweise wieder rückgängig gemacht werde, wenn sich die Verhältnisse wieder nachhaltig besserten.

Eine bloße freiwillige Zusage, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, reiche nicht aus. Eine solche Verpflichtung müsse sich spiegelbildlich ebenfalls aus den Versicherungsbedingungen ergeben. 

Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. 

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Stuttgart vom 10.7.2023 (Az. 53 O 214/22)

Urteil des OLG Stuttgart vom 30.1.2025 (Az. 2 U 143/23), nicht rechtskräftig

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot