Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen“ am 4. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

VR Bank Schwäbischer Wald eG in Welzheim zur Folgenbeseitigung verurteilt

Stand:
OLG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 02.08.2023 (Az. 2 U 34/22)

Die Bank wurde dazu verurteilt, das rechtswidrige Schreiben nicht mehr zu verwenden und alle Kund:innen, die dieses Schreiben erhalten haben, erneut anschreiben und auf die Rechtswidrigkeit hinweisen.
Off

Die Bank hat in einem Schreiben Ihre Kunden auf die Rechtsprechung des BGH hingewiesen, nach der alle Vertragsänderungen zu Ihrer Wirksamkeit die aktive Zustimmung der Kund:innen benötigt. Daher könne man natürlich das zu Unrecht bezahlte Geld erstattet bekommen, allerdings sehe sich die Bank dann gezwungen, das Vertragsverhältnis, also den Girokontovertrag, zu kündigen.

Hierin haben wir eine rechtswidrige Umgehung der BGH Rechtsprechung erkannt.

Die Bank war aufgrund unserer Abmahnung nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abgeben und hat ihre Praxis außergerichtlich verteidigt. Daraufhin haben wir Klage am Landgericht Stuttgart eingereicht und die erste Instanz wider Erwarten verloren. In der zweiten Instanz, vor dem OLG Stuttgart, hat dann die beklagte Bank, kurz vor der mündlichen Hauptverhandlung, wiederum völlig überraschend, eingelenkt und eine Anerkenntniserklärung abgegeben, was zu dem Anerkenntnisurteil geführt hat.

Aufgrund des Urteils darf die Bank das rechtswidrige Schreiben nicht mehr versenden bzw. sich auf dessen Inhalt berufen. Zudem ist die Bank auch zur Folgenbeseitigung verurteilt worden. Das heißt, dass die Bank alle Kund:innen, die das rechtswidrige Schreiben erhalten haben, erneut anschreiben muss und mitteilen, dass das erste Schreiben rechtswidrig war und die Kund:innen ohne befürchten zu müssen, das Konto werde gekündigt, die zu Unrecht bezahlten Kosten zurück fordern können.

Das muss die Bank auch gegenüber dem Gericht nachweisen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 2.8.2023 (Az. 2 U 34/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Schmuckbild

So passt die Heizung perfekt zum Bedarf – und senkt die Kosten

Die Heizung läuft, doch Ihre Räume sind oft zu kalt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Heizungsregelung, denn diese ist häufig nicht optimal eingestellt.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Vorsicht vor Haustürgeschäften!

Eine lohnende Investition, ein spannendes Abonnement, eine dringend nötige Dienstleistung - zwischen Tür und Angel wird Verbraucherinnen und Verbrauchern so manches gute Geschäft versprochen. Doch in aller Regel ist es ratsam, auf das Klingeln eines Vertreters vor der Haustür nicht zu reagieren.