Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

VR Bank Schwäbischer Wald eG in Welzheim zur Folgenbeseitigung verurteilt

Stand:
OLG Stuttgart, Anerkenntnisurteil vom 02.08.2023 (Az. 2 U 34/22)

Die Bank wurde dazu verurteilt, das rechtswidrige Schreiben nicht mehr zu verwenden und alle Kund:innen, die dieses Schreiben erhalten haben, erneut anschreiben und auf die Rechtswidrigkeit hinweisen.
Off

Die Bank hat in einem Schreiben Ihre Kunden auf die Rechtsprechung des BGH hingewiesen, nach der alle Vertragsänderungen zu Ihrer Wirksamkeit die aktive Zustimmung der Kund:innen benötigt. Daher könne man natürlich das zu Unrecht bezahlte Geld erstattet bekommen, allerdings sehe sich die Bank dann gezwungen, das Vertragsverhältnis, also den Girokontovertrag, zu kündigen.

Hierin haben wir eine rechtswidrige Umgehung der BGH Rechtsprechung erkannt.

Die Bank war aufgrund unserer Abmahnung nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abgeben und hat ihre Praxis außergerichtlich verteidigt. Daraufhin haben wir Klage am Landgericht Stuttgart eingereicht und die erste Instanz wider Erwarten verloren. In der zweiten Instanz, vor dem OLG Stuttgart, hat dann die beklagte Bank, kurz vor der mündlichen Hauptverhandlung, wiederum völlig überraschend, eingelenkt und eine Anerkenntniserklärung abgegeben, was zu dem Anerkenntnisurteil geführt hat.

Aufgrund des Urteils darf die Bank das rechtswidrige Schreiben nicht mehr versenden bzw. sich auf dessen Inhalt berufen. Zudem ist die Bank auch zur Folgenbeseitigung verurteilt worden. Das heißt, dass die Bank alle Kund:innen, die das rechtswidrige Schreiben erhalten haben, erneut anschreiben muss und mitteilen, dass das erste Schreiben rechtswidrig war und die Kund:innen ohne befürchten zu müssen, das Konto werde gekündigt, die zu Unrecht bezahlten Kosten zurück fordern können.

Das muss die Bank auch gegenüber dem Gericht nachweisen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart vom 2.8.2023 (Az. 2 U 34/22)

Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.