Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!“ am 27. Oktober um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Zinsanpassungsklausel muss transparent sein (KSK Tübingen)

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2019, Az. 4 U 184/18

Zinsanpassungsklauseln, bei denen sich die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit aus einem gleitenden Zins errechnet, sind intransparent und damit unzulässig.
Verfahren gegen die Kreissparkasse Tübingen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.03.2019, Az. 4 U 184/18

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zinsanpassungsklauseln, bei denen sich die Zinsanpassung während der Vertragslaufzeit aus einem gleitenden Zins errechnet, sind intransparent und damit unzulässig.

Off

Eine Klausel benachteiligt einen Verbraucher unangemessen, wenn diese nicht klar und verständlich formuliert ist. Nur wenn die Rechte und Pflichten der Vertragspartner klar und durchschaubar dargestellt sind, ist eine AGB-Klausel transparent.
Eine Preisanpassungsklausel, die dem Verwender die Möglichkeit einräumt, Kostensteigerungen ohne jede Begrenzung anzuheben, halten einer Überprüfung nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.

Eine Zinsanpassungsklausel muss dem Äquivalenzprinzip Rechnung tragen. Das bedeutet, dass bei fallenden Zinsen eine Herabsetzung erfolgen darf, und bei steigenden Zinsen auch erhöht werden muss. Eine Klausel zur Zinsanpassung muss dem Verbraucher nachvollziehbare Informationen sowohl zu den Anpassungsvoraussetzungen als auch zum Umfang der zu erwartenden Anpassungen geben. Zinsanpassungsklauseln müssen die Richtlinien und die Grenzen der Zinsanpassung konkret und nachprüfbar angeben.

Die Kreissparkasse hatte gegen das Urteil Revision eingereicht. Diese wurde am 10. September 2019 im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof von der Bank wieder zurückgenommen (Az. BGH XI ZR 183/19).

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.3.2019 (4 U 184/18)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Pinkwashing - Konsum in Regenbogenfarben

Öffentlich Flagge zeigen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen ist längst mehr als politischer Aktivismus. Auch für große Unternehmen spielen Lifestyle-Produkte und Werbebotschaften mit Symbolen der LSBTIQ-Bewegung eine zunehmend wichtige Rolle.
Mann hält Proteinpulver in der Hand

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Mehrmals wöchentlich geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen starke Tipps und Informationen: live, unabhängig, seriös und kostenlos
Ordner mit Versicherungen Mann arbeitet

Generali muss undifferenzierte Werbung mit Steuervorteilen der Rürup-Rente unterlassen

Schluss mit einseitiger Werbung mit Steuervorteilen
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Neues Format bringt Klarheit und Perspektive