Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Flug-Stornierung durch die Fluggesellschaft: Geld zurück nach 7 Tagen

Stand:
LG Karlsruhe, Versäumnisurteil vom 17.12.2021, Az. 14 O 57/21 KfH

Bei einer Stornierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft besteht eine Rückerstattungspflicht, nach welcher innerhalb von sieben Tagen nach der Stornierung der Flugpreis an die Kunden zu erstatten ist.
Off

Das Landgericht Karlsruhe hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.  ein Versäumnisurteil gegen eine Fluggesellschaft erlassen, die trotz Aufforderung des Verbrauchers nicht den bereits geleisteten Flugpreis für einen stornierten Flug zurückerstattet hat.

Nach Art. 5 Abs. 1 lit a) VO (EG) 261/2004 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit a) VO(EG) 261/2004 hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde. In dem zur Beschwerde gebrachten Fall hatten die Verbraucher Tickets für eine Flugreise gebucht und nach Mitteilung der Annullierung des Fluges wiederholt erfolglos um Rückerstattung des bereits geleisteten Flugpreises gebeten. Erst fünf Monate nach den Aufforderungen des Verbrauchers und einen Monat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagierte die Airline und forderte zum Nachweis der Rückzahlungsansprüche dazu auf, ein Kundenbestätigungsformular, eine Kopie des Reisepasses mit Unterschrift, einen Adressnachweis beispielsweise durch Stromrechnung, und eine Kopie der Buchungsbestätigung mit Namen und/oder E-Mail Anschrift zu übersenden. Die Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist jedoch nicht die Übersendung der angeforderten Unterlagen. Der Erstattungsanspruch konnte aus den der Airline vorliegenden Unterlagen unschwer verifiziert werden. Ausweise und Buchungsbestätigung waren jedoch von den Verbrauchern ohne eine solche Verpflichtung bereits bei der ersten Geltendmachung des Rückerstattungsanspruches zur Verfügung gestellt worden. Die Beklagte hat sich in dem Verfahren nicht vertreten lassen, weshalb antragsgemäß Versäumnisurteil erging.

Zum Volltext der Entscheidung:

Versäumnisurteil Landgericht Karlsruhe vom 17.12.2021 (Az. 14 O 57/21 KfH)

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.