Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Reisewarnung

Stand:
Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Verbreitung des Corona-Virus-Sars-CoV-2 im Urlaubsland und einer deshalb hierfür vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung.

Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20, Urteil ist rechtskräftig

DER Touristik Deutschland GmbH darf aufgrund einer von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e.V. angestrengten Unterlassungsklage gegenüber Verbraucher:innen keine Stornopauschale für eine gebuchte Pauschalreise geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung im Bestimmungsland das Corona-Virus Sars-CoV-2 verbreitet war, auch, wenn das Auswärtige Amt bislang nur eine befristete Reisewarnung für einen  Zeitraum bis 11 Tage vor dem geplanten Reiseantritt ausgesprochen hatte. 

Off

Die Verbraucher hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten für Mitte Mai 2020 gebucht. Sie stornierten die Reise bereits am 26.03.2020 als noch keine Reisewarnung für den konkreten Reisezeitraum und für das Zielland ausgesprochen war, mit dem Hinweis auf die aktuell bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Einstufung als Internationales Risikogebiet. Der Reiseveranstalter bestätigte die Stornierung noch am 26.03.2020 und verlangte eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Reisepreises. Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Forderung einer Stornokostenpauschale nicht beansprucht werden durfte, da die Verbraucherin nicht übereilt den Rücktritt erklärt hatte. Durch die Pandemie besteht für die Reisenden am Urlaubsort ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dadurch wird eine Reise in einem derartigen Ausmaß negativ beeinträchtigt, dass in einem solchen Fall unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB vorliegen, so dass auch ohne die Indizwirkung einer Reisewarnung der Rücktritt ohne Zahlung einer Stornopauschale möglich ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Landgericht Köln vom 17.2.2021 (Az. 84 0 150/20), rechtskräftig)

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Schmuckbild

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!