Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Schadensersatzforderung bei nicht rechtzeitiger Terminabsage unzulässig

Stand:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.03.2023, 2-24 O 22/23

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel, nach der der Verbraucher bei einer nicht rechtzeitigen Absage – spätestens 48 Stunden vorher - einer Therapiestunde 90 Euro zu zahlen hat, unzulässig.
Off

Die Betreiberin einer Privatpraxis für Therapie und Prävention, Praxis Göbel, hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, dass bei einer Terminabsage die Honorarstunde in Rechnung gestellt wird, sofern die Absage nicht rechtzeitig, 48 Stunden vor der Therapiestunde, erfolgt. Eine solche Klausel ist unzulässig, da bei einem Dienstleistungsertrag, bei dem Leistungen im Hinblick auf die Gesundheit erbracht werden sollen, zum einen jederzeit fristlos kündbar ist. Zum anderen ein pauschalierter Schadensersatzanspruch, bei dem dem Verbraucher nicht die Möglichkeit eingeräumt wird nachzuweisen, dass ein geringerer oder vielleicht auch gar kein Schaden angefallen ist, unzulässig ist.Wir haben die Anbieterin abgemahnt eine außergerichtliche Klärung war nicht möglich, so dass wir Klage erhoben haben. Das zuständige Landgericht Frankfurt a Main hat antraggemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt vom 22.3.2023 (Az. 2-24 O 22/23)

Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen
Messebesucher

Vorsicht bei Messe-Käufen

Mit dem Frühsommer beginnt die jährliche Messesaison mit zahlreichen Ausstellungen für allerlei Lebenslagen und Interessen. Doch nicht alle Aussteller sind transparent und fair wenn es um den Verkauf von Waren geht.