Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Schadensersatzforderung bei nicht rechtzeitiger Terminabsage unzulässig

Stand:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.03.2023, 2-24 O 22/23

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Klausel, nach der der Verbraucher bei einer nicht rechtzeitigen Absage – spätestens 48 Stunden vorher - einer Therapiestunde 90 Euro zu zahlen hat, unzulässig.
Off

Die Betreiberin einer Privatpraxis für Therapie und Prävention, Praxis Göbel, hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, dass bei einer Terminabsage die Honorarstunde in Rechnung gestellt wird, sofern die Absage nicht rechtzeitig, 48 Stunden vor der Therapiestunde, erfolgt. Eine solche Klausel ist unzulässig, da bei einem Dienstleistungsertrag, bei dem Leistungen im Hinblick auf die Gesundheit erbracht werden sollen, zum einen jederzeit fristlos kündbar ist. Zum anderen ein pauschalierter Schadensersatzanspruch, bei dem dem Verbraucher nicht die Möglichkeit eingeräumt wird nachzuweisen, dass ein geringerer oder vielleicht auch gar kein Schaden angefallen ist, unzulässig ist.Wir haben die Anbieterin abgemahnt eine außergerichtliche Klärung war nicht möglich, so dass wir Klage erhoben haben. Das zuständige Landgericht Frankfurt a Main hat antraggemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt vom 22.3.2023 (Az. 2-24 O 22/23)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Keine Kosten für den Käufer

Ein defektes Balkonkraftwerk kostete einen Verbraucher viel Geduld. Zwei Reparaturen brachten keine Lösung – und auch die Rückgabe wurde zum Problem.

ETF als Geldanlage und Altersvorsorge

Aktien-Indexfonds, auch Aktien-ETFs oder kurz ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform und zur Altersvorsorge empfohlen: kostengünstig und renditestark. Aber was sind ETFs? Alle grundlegenden Informationen sowie Hinweise zu Risiken und Chancen bekommen Sie in dieser Podcast-Folge.
Schmuckbild

Wärmepumpen-Angebote oft unübersichtlich

Energieberatung der Verbraucherzentrale schafft Klarheit
Seniorin und junge Frau lachen

Fokuswoche Vorsorge: Selbst bestimmen. Klarheit schaffen

Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an