Kostenloses Online-Seminar "GEG 2024 – Informationen zum Heizungstausch“ am 14. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Behauptung beim Verkauf von Schuhen

Stand:
LG Darmstadt, Urteil vom 19.04.2023, 16 O 2/23

Linderung von Gelenkschmerzen durch Schuhwerk: Unzulässige Behauptung, wenn die angebotenen Schuhe eine solche Wirkungsweise nicht haben.
Off

Ein Anbieter von Gummischuhen hat seine „Schlappys“ damit beworben, dass diese Fuß- und Gelenkschmerzen lindern und eine sofortige Erleichterung für schmerzende Füße, Knöchel, Knie und Hüfte bewirken, obwohl die angebotenen Schuh eine solche Wirkweise nicht haben.

Von dem Anbieter werden die Schuhe mit einem unmittelbaren Behandlungserfolg beworben. Der Hersteller selbst behauptet im Gegensatz zu dem Anbieter nicht, dass die weichen Gummischuhe irgendeine therapeutische Wirkung haben. Der Anbieter hat vielmehr versucht die aus China importierten Gummischuhe mit einer dreisten Verbrauchertäuschung zu vermarkten.

Im Gerichtsverfahren hat der abgemahnte Anbieter die Klaganträge anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil vom Landgericht Darmstadt, Az. 16 O 2/23 erlassen wurde.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Darmstadt vom 19.4.2023 (16 O 2/23)

Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Heizung optimieren

In diesem Podcast dreht sich alles um Heizungsoptimierung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Heizanlage perfekt einstellen und Energie effizient nutzen - für mehr Komfort und geringere Kosten.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.