Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Unzulässige Behauptung beim Verkauf von Schuhen

Stand:
LG Darmstadt, Urteil vom 19.04.2023, 16 O 2/23

Linderung von Gelenkschmerzen durch Schuhwerk: Unzulässige Behauptung, wenn die angebotenen Schuhe eine solche Wirkungsweise nicht haben.
Off

Ein Anbieter von Gummischuhen hat seine „Schlappys“ damit beworben, dass diese Fuß- und Gelenkschmerzen lindern und eine sofortige Erleichterung für schmerzende Füße, Knöchel, Knie und Hüfte bewirken, obwohl die angebotenen Schuh eine solche Wirkweise nicht haben.

Von dem Anbieter werden die Schuhe mit einem unmittelbaren Behandlungserfolg beworben. Der Hersteller selbst behauptet im Gegensatz zu dem Anbieter nicht, dass die weichen Gummischuhe irgendeine therapeutische Wirkung haben. Der Anbieter hat vielmehr versucht die aus China importierten Gummischuhe mit einer dreisten Verbrauchertäuschung zu vermarkten.

Im Gerichtsverfahren hat der abgemahnte Anbieter die Klaganträge anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil vom Landgericht Darmstadt, Az. 16 O 2/23 erlassen wurde.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Darmstadt vom 19.4.2023 (16 O 2/23)

Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.