Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Werbliche Garantieankündigung ist einzuhalten

Stand:
Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 16.09.2019, Az. 3-08 O 86/19

Verfahren gegen Samsung Electronics GmbH

Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 16.09.2019, Az. 3-08 O 86/19

Das Urteil ist rechtskräftig

Solange ein Unternehmen auf seiner Website  mit einer  5-Jahres-Garantie für den Kauf für Unterhaltungselektronik wirbt, muss es diese auch gewähren und  kann sich nicht darauf berufen, dass eine zeitlich begrenzte Aktion bereits abgelaufen ist.

Off

Die Samsung Electronics GmbH hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Anerkenntnisurteil in einem Verfahren abgegeben, das von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angestrengt worden war.

Gegenstand des Verfahrens war die werbliche Ankündigung einer 5 Jahres Garantie für Geräte der Unterhaltungselektronik auf der Internetseite des Unternehmens.

Ein Verbraucher wünschte nach Abschluss eines Kaufvertrages eine schriftliche Bestätigung der auf der Webseite angekündigten Garantiezusage. Diese Bestätigung wurde dem Verbraucher jedoch mit der Begründung verweigert, die Garantieankündigung sei im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion angekündigt worden und dieser Zeitraum wäre bereits vor Abschluss des Kaufvertrages abgelaufen gewesen. Die Webseite und damit auch die Ankündigungen auf der Webseite würden von der Beklagten „ohne jede Gewährleistung“ zur Verfügung gestellt.

Eine Garantie ist jedoch ein Beschaffenheitsmerkmal einer Ware (siehe auch BGH Urteil vom 15.06.2016 Az. VIII ZR 134/15). Ein Unternehmer kann die in der Werbung und auch auf der Webseite herausgestellten Eigenschaften der Ware und Garantiezusagen nicht mit dem Hinweis, dass eine Haftung für den werblichen Internetauftritt nicht übernommen werden könnte, leugnen oder zurücknehmen.

Durch Zurückweisung des berechtigten Anspruches des Verbrauchers auf Bestätigung der Garantie wird dieser über seine Rechte irregeführt, § 5 abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 16.09.2019 (3-08 O 86/19)

älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen