Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Urteil gegen Seitenbacher rechtskräftig

Stand:
Landgericht Mosbach, Urteil vom 01. Dezember 2022, Az. 4 O 13/22 KfH

Die Werbung für beschichtetes Backpapier mit dem Hinweis, dieses sei kompostierbar, ist irreführend.
Off

Seitenbacher hatte im Jahr 2022 für Backpapier mit dem Hinweis geworben, dieses sei kompostierbar und biologisch abbaubar. Zur weiteren Betonung der Kompostierbarkeit hat die Beklagte auf der Verpackung Zertifikate einer Zertifizierungs- und Überwachungsorganisation aufgedruckt. Auf Nachfrage wurde der Verbraucherzentrale von der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR mitgeteilt, dass das Backpapier jedenfalls nicht in die Biotonne eingelegt werden dürfte. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest,  dass die Angaben der Beklagten zur Kompostierbarkeit des Backpapiers unrichtig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet sind. Auf der Verpackung ist das Siegel „OK Compost“ aufgedruckt. Daraus ergibt sich für die angesprochenen Verbraucher die Schlussfolgerung, dass das Produkt in kommunale Kompostieranlagen eingebracht und dort entsorgt werden kann. Da jedoch nicht alle Kompostieranlagen ausgestattet sind, um Backpapier zu kompostieren, ist die pauschale Werbung mit der Kompostierbarkeit irreführend.

Gegen diese Entscheidung hat Seitenbacher Berufung eingelegt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.10.2024 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat Seitenbacher seine Berufung zurückgenommen, so dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Mosbach nun rechtskräftig ist.


Zum Volltext der Entscheidungen

Urteil des LG Mosbach vom 01.12.2022 (Az. 4 O 13/22 KfH)

Gesetzestexte auf einem Schreibtisch

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen CLAIM Rechtsanwalts GmbH

Verbraucher:innen, die der CLAIM Rechtsanwalts GmbH Geld für die Einstellungen eines Verfahrens wegen Falschparkens gezahlt haben, können dieses zurückbekommen.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Frau schaut auf Schreiben von der Bank

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Schmuckbild

Energiesparen an Weihnachten: Einfache Tipps für die besinnliche Zeit

Mit dem Beginn der Adventszeit steigt der Energiebedarf im Haushalt oft erheblich: Lichterketten, Plätzchen backen, festliche Kochrituale und Heizen für Familienbesuche treiben die Strom- und Heizkosten in die Höhe.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.