Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Urteil gegen Seitenbacher rechtskräftig

Stand:
Landgericht Mosbach, Urteil vom 01. Dezember 2022, Az. 4 O 13/22 KfH

Die Werbung für beschichtetes Backpapier mit dem Hinweis, dieses sei kompostierbar, ist irreführend.
Off

Seitenbacher hatte im Jahr 2022 für Backpapier mit dem Hinweis geworben, dieses sei kompostierbar und biologisch abbaubar. Zur weiteren Betonung der Kompostierbarkeit hat die Beklagte auf der Verpackung Zertifikate einer Zertifizierungs- und Überwachungsorganisation aufgedruckt. Auf Nachfrage wurde der Verbraucherzentrale von der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR mitgeteilt, dass das Backpapier jedenfalls nicht in die Biotonne eingelegt werden dürfte. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest,  dass die Angaben der Beklagten zur Kompostierbarkeit des Backpapiers unrichtig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet sind. Auf der Verpackung ist das Siegel „OK Compost“ aufgedruckt. Daraus ergibt sich für die angesprochenen Verbraucher die Schlussfolgerung, dass das Produkt in kommunale Kompostieranlagen eingebracht und dort entsorgt werden kann. Da jedoch nicht alle Kompostieranlagen ausgestattet sind, um Backpapier zu kompostieren, ist die pauschale Werbung mit der Kompostierbarkeit irreführend.

Gegen diese Entscheidung hat Seitenbacher Berufung eingelegt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.10.2024 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat Seitenbacher seine Berufung zurückgenommen, so dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Mosbach nun rechtskräftig ist.


Zum Volltext der Entscheidungen

Urteil des LG Mosbach vom 01.12.2022 (Az. 4 O 13/22 KfH)

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.