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Unterrichtsmaterial "Wimmelbild: Im Supermarkt"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial der Grundschule herunter, in dem sich die Schülerinnen und Schüler mit Grundpreisen auseinandersetzen. Zudem lernen sie Strecken zu messen und Daten abzulesen. Zugleich setzen sie sich mit dem verhaltenslenkenden Aufbau eines Supermarkts auseinander.
Supermarktwimmelbild
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In diesem Unterrichtsmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Grundpreisen auseinander. Zudem lernen sie Strecken zu messen und Daten abzulesen. Zugleich setzen sie sich mit dem verhaltenslenkenden Aufbau eines Supermarkts auseinander. So werden mathematische Fachkompetenzen mit der Leitperspektive Verbraucherbildung altersgerecht verknüpft.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Zusatzmaterial

Das Wimmelbild in hoher Qualität zum Ausdrucken als Plakat.
Das Wimmelbild in hoher Qualität und mit Mund-Nasen-Schutz zum Ausdrucken als Plakat.
 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Zahlen und Operationen
3.2.3 Größen und Messen
3.2.4 Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit

Inhaltliche Kompetenzen
(15) Einfache funktionale Zusammenhänge (zum Beispiel Anzahl – Preis) mithilfe von Material veranschau­lichen und beschreiben
(6) Unterschiedliche Messgeräte sachgerecht nutzen (zum Beispiel Meterstab, Bandmaß, Lineal, Uhren, Messbecher)
(3) Tabellen, Schaubildern und Diagrammen Informatio­nen entnehmen und diese Informationen deuten

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum, Bedürfnisse und Wünsche

Klassenstufe
Klasse 3/4

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 Unterrichtsstunden, Aufgaben 1 und 2 auch je als  Einzelstunden möglich

Zusätzlich benötigtes Material
Eine Schnur pro Bank (zwei SuS) zum Abmessen der Wegstrecke durch den Supermarkt und andere Hilfsutensilien zum Messen von Strecken.

Fächerübergreifende Aspekte
Aufgabe 1c spricht verschiedene Kaufoptionen an und bietet somit Möglichkeiten zur Reflektion einer Kaufentscheidung  (Verbindung zum Sachunterricht, 3.2.1.2(3)).

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.