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Unterrichtsmaterial "Konsumentscheidungen im frühneuzeitl. Württemberg"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter, in dem sich die Schülerinnen und Schüler anhand dokumentierter Fälle mit der Regulation des individuellen Konsums im frühneuzeitlichen Württemberg auseinandersetzen.
Kupferstich mit Frauen in historischen Gewändern
Off

Konsum war auch schon im frühneuzeitlichen Württemberg Ausdruck des individuellen Lebensstils. Zugleich wurde er in nahezu allen Bereichen des Alltags reguliert. In diesem Unterrichtsmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler anhand dokumentierter Fälle mit Eingriffen in die Konsumentscheidungen auseinander und erarbeiten sich an Beispielen, in welchem Rahmen freie Konsumentscheidungen möglich waren. Anhand diesem landesbezogenen Beispiel wird die Leitperspektive Verbraucherbildung in den Geschichtsunterricht miteinbezogen.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.2 Wende zur Neuzeit – neue Welten, neue Horizonte, neue Gewalt

Inhaltliche Kompetenzen
(1) Den Epochenwechsel vom Mittelalter zur Neuzeit charakterisieren und seine Erscheinungsformen im Alltag der Menschen erläutern (Renaissance: zum Beispiel Individuum, Neue Wissenschaft, Kopernikanische Wende; Buchdruck; zum Beispiel Bankwesen, Fernhandel)

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1-2 Schulstunden

Fächerübergreifende Aspekte
In unserem Gruppenpuzzle Verbraucherrechte im Fach AES wird unter anderem die altersbedingte Konsumregulierung (Geschäftsfähigkeit und Taschengeldparagraph) der Gegenwart behandelt, sodass das Unterrichtsmaterial zur Vertiefung in dieser Richtung eingesetzt werden kann.

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
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Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

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LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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