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Berater:in (m/w/d) für die Abteilung „Bauen, Wohnen und Energie“

Stand:
Die Verbraucherzentrale sucht Berater:in (m/w/d) für die Abteilung „Bauen, Wohnen und Energie“

Zur Verstärkung unseres Teams in Villingen-Schwenningen suchen wir ab sofort

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Berater:in (m/w/d) für die Abteilung „Bauen, Wohnen und Energie“.

Der Arbeitsumfang beträgt zwischen 19,75 Stunden und 39,5 Stunden /Woche. Der Arbeitsort ist Villingen-Schwenningen

Was wir Ihnen bieten:

  • Ein partnerschaftliches und freundliches Team
  • Eine motivierende Arbeitsatmosphäre mit viel Freiraum und Eigenverantwortung
  • Eingruppierung nach TV-L 9. Bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen ist eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe TV-L 10 möglich
  • Eine obligatorische Jahressonderzahlung
  • Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Eine attraktive betriebliche Altersversorgung, damit Sie für die Zukunft planen können
  • Einen zentral gelegenen Arbeitsplatz mit sehr guter Verkehrsanbindung
  • Eine großzügige Anzahl an Urlaubstagen, damit Sie sich wirklich erholen können
  • Flexible Arbeitszeiten, damit Sie Familie und Beruf optimal unter einen Hut bringen können
  • Ein umfangreiches Fortbildungsangebot
  • Nach Absprache bis zu einen Tag mobiles Arbeiten möglich

Ihre Aufgaben:

  • Telefonische, persönliche und digitalgestützte schriftliche Fach- und Rechtsberatung von Verbraucher:innen zu den Themen Bauen, Wohnen und Energie
  • Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Verbraucherthemen, Vortragstätigkeit und Webinartätigkeit
  • Organisations- und Verwaltungsarbeiten

Was Sie mitbringen:

  • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder Recht
  • Gute Kenntnisse im Zivilrecht, v.a. im Werkvertragsrecht sind unabdingbar, gute Kenntnisse im Energie- und Wettbewerbsrecht, Kenntnisse der VOB und HOAI sind wünschenswert
  • Fähigkeit, die Interessen der Verbraucher:innen in der medialen Öffentlichkeit überzeugend zu vertreten
  • Sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen

Wer wir sind:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Hauptsitz in der Landeshauptstadt Stuttgart. In ganz Baden-Württemberg arbeiten derzeit mehr als 100 engagierte Mitarbeiter in insgesamt 13 Beratungsstellen. Anbieterunabhängig informieren, beraten und unterstützen wir jährlich mehr als 90.000 Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Wir setzen uns für Verbraucherrechte ein und verfolgen Rechtsverstöße -zum Beispiel gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb- durch Abmahnungen und Klagen. Wir vertreten Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft. Getragen werden wir durch 22 Mitgliedsverbände und rund 2700 Fördermitglieder.

Sie möchten Teil unseres engagierten Teams werden und sich aktiv für die Interessen der Verbraucher:innen in Baden-Württemberg einsetzen?

Dann bewerben Sie sich bis zum 16. März 2022 per E-Mail an: bewerbung@vz-bw.de , Stichwort: "Berater:in BWE", max. 5 MB und in einer PDF-Datei

In unserem Team schätzen wir die Vielfalt. Wir begrüßen daher ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.


Ein kurzer Hinweis zum Datenschutz: Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.

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Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.