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Das große Geschäft mit den Heilsversprechen

Stand:
Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Beschwerden und Anfragen von Verbraucher:innen zu Heilsversprechen oder gesundheitsbezogener Werbung von Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produkten.
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Auch Werbeversprechen von Esoteriker:innen beschäftigen die Verbraucherzentrale und die Gerichte immer häufiger. Es könnte alles so einfach sein: Einen „Heilstein“- Matte für ein paar hundert Euro kaufen und der Krebs ist weg. Wirklich? Immer wieder verblüfft es, wie erfinderische Anbieter Verbraucher:innen das Geld aus der Tasche schwindeln. Eine Matte besetzt mit „Heilsteinen“ soll Viren und Bakterien abtöten, Chakren aktivieren und die Selbstheilung des Körpers bewirken. Dank dieser wundersamen Matte soll das Immunsystem erkrankte Zellen erkennen und bekämpfen. Wohlan, wir glauben: Hier wird auf Kosten der Verbraucher:innen Geld gemacht. Auf unsere Abmahnung hin wurde im Falle der „Heilstein“-Matte von der Vitori GmbH die angeforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

Faszinierend auch die Dreistigkeit, mit der ein Anbieter aus der Schweiz für seine Hyaluronsäure geworben hatte. Nicht nur soll die Haut damit wieder straff und fest werden, auch die Gelenke und der Muskeltonus verbesserten sich angeblich bei genau 92 Prozent der „Patienten“. Und ab dem Alter von 50 Jahren wird das Wundermittel bei fast allen Krankheiten dringend empfohlen: von Nierensteinen über Diabetes, zu Pankreatitis, Gehirnstörungen, Gürtelrose, grauem Star und generell allen Erkrankungen, die mit der Alterung der Zellen zusammenhängen. Abgesehen davon, dass für ein Nahrungsergänzungsmittel nicht in einer Art und Weise geworben werden darf wie für ein Arzneimittel, ist eine solche werbliche Behauptung schlicht unseriös und hochgradig gefährlich. Nicht irgendwelche Nahrungsergänzungsmittel vermögen Erkrankungen zu lindern. Wenn Ärzt:innen nicht aufgesucht werden und solchen haltlosen Versprechungen geglaubt wird, dann besteht eine ernsthafte Gefahr für die Verbraucher:innen. Auf unsere Abmahnung hin hat die Jouvencia AG, die solche Nahrungsergänzungsmittel anbot, die angeforderte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet in dieser Art und Weise nicht mehr zu werben.

Thetahealing

Was ist Thetahealing? Diese mysteriöse Therapie soll bis in die DNA wirken und die „12 Strang DNS“ aktivieren. Damit soll der Körper geheilt, der Alterungsprozess verlangsamt werden, bei manchen Menschen soll es angeblich sogar zu Verjüngungen gekommen sein. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Produkt wieder einmal um eine Matte, die aus sieben verschiedenen Schichten von „Heilsteinen“ bestehen soll. Wenn man auf diesem Wunderwerk ruht, dann sollen Kalorien verbraucht, giftige Schwermetalle ausgeleitet und Bakterien und Viren abgetötet werde – wirklich? Allergien sollen verschwinden, Asthma gelindert, die DNA repariert, Krebs soll bekämpft werden und Zysten verschwinden ganz von selbst? Und nicht nur Tumore sollen durch die Matte verschwinden, nein, auch die Wirbelsäule soll sie begradigen können. Wir bedauern: Wir glauben nicht an diese Versprechungen und auch der Werbende war selbst wohl nicht ganz so sicher, denn auf unsere Abmahnung hin hat sich Patrick Kessler, handelnd unter der Bezeichnung „Lightshape“, verpflichtet, diese irreführenden und unhaltbaren Werbeaussagen künftig zu unterlassen.

Großer Gewinn für die Händler

Wie viel die Händler solcher Produkte verdienen, zeigt ein kurzer Preisvergleich im Internet: Auf einer chinesischen Plattform kann man diese „Kristallmatte“ für 145 Dollar kaufen. Bei der Vitori GmbH kostet das Produkt gebrandet mit dem Namen „Vitori“ dann schon 2.200 Euro.

Vor Gericht erfolgreich

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem und im vergangenen Jahr bereits verschiedene Urteile erstritten. So hat beispielsweise das Landgericht Kassel der Mönchshofer AG aus der Schweiz untersagt, für ein Nahrungsergänzungsmittel mit dem Hinweis zu werben, mit diesem angeblich nach der Rezeptur von Mönchen hergestellten Produkt lasse sich auf natürliche Weise die Gelenkgesundheit unterstützen: LG Kassel, Az. 11 O 1331/22.

Das Landgericht Darmstadt hat ein Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter Özer erlassen, der seine Plastiksandalen mit der Aussage beworben hat, dass diese unter anderem Fuß- und Gelenkschmerzen lindern würden: LG Darmstadt, Az. 16 O 2/23. Auch an diesen Schlappen verdient der Händler gut: Bei anderen Shops im Internet kann man diese Schuhe ebenfalls kaufen, zu einem Preis von 2,90 Dollar, sofern man mehr als 100 Paar abnimmt. Für ein bis zwei Paar zahlt man 5,30 Dollar. Bei unserem Anbieter kosten die Schlappen dann schon 69,99 Euro.

Die Firma Best Relax B.V. wirbt für ein Gold-Elixier. Dieses soll, dank des enthaltenen Goldes, eine Verjüngung der Erbsubstanz bewirken, und unter anderem gegen Herzinfarkt, Schlaganfall und Thrombose, grauen Star und altersbedingte Makuladegeneration helfen. Glauben Sie das bitte nicht! Vor dem Landgericht Freiburg hat die Anbieterin unseren Klaganspruch anerkannt und sich verpflichtet für das Produkt nicht mehr in dieser Art und Weise zu werben: LG Freiburg, Az. 12 O 37/22 KfH.

Auch die AN Schweiz AG hat erkannt, dass sich mit Heilsversprechen ein gutes Geschäft machen lässt: Diese hat für Nahrungsergänzungsmittel damit geworben, dass bei Einnahme der Kapseln der Cholesterinspiegel gesenkt und die Prostata verkleinert würde. Das enthaltene Selen habe eine Anti-Tumorwirkung, das beigemischte Zink helfe gegen Prostatakrebs. In dem von der Verbraucherzentrale angestrengten Gerichtsverfahren erkannte die Anbieterin den Klageanspruch an, so dass Anerkenntnisurteil ergehen konnte: LG Freiburg, Az. 12 O 37/21 KfH.


Artikel erschienen in der Verbraucherzeitung 4/2023

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