Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Excelsior: New Cosmetic Experience oder fragwürdige Verkaufstaktik?

Stand:
Im Herbst vergangenen Jahres erhielten wir vermehrt Beschwerden über ein Kosmetikgeschäft in der Heidelberger Innenstadt. Verbraucher:innen schilderten uns, dass das Verkaufspersonal bevorzugt Jugendliche und junge Frauen in der Fußgängerzone ansprechen und mit kostenlosen Proben in den Laden locken würde.
Schmuckbild

Die Verkaufsgespräche im Laden liefen dann häufig auf Englisch und die meisten Betroffenen fühlten sich stark unter Druck gesetzt. Am Ende ließen sie sich zum Kauf von sehr teuren Kosmetikprodukten und -geräten überreden und zahlten drei- bis vierstellige Beträge. Vereinzelt schlossen sie auch eine Vereinbarung über eine Ratenzahlung ab. Hinterher bereuten sie den Kauf, doch das Geschäft lehnte bei nachträglichen Reklamationen eine Rücknahme und Erstattung ab.

Off

Wir nehmen diese Vorfälle zum Anlass, zu Beginn des neuen Jahres über einige wichtige rechtliche Regelungen zu Verträgen und ihrer Rückabwicklung zu informieren:

Beim Kauf in Geschäften gilt: gekauft ist gekauft

Viele Verbraucher:innen sind es zwischenzeitlich aufgrund der Vertragsabschlüsse im Fernabsatz gewohnt, gekaufte Produkte im Nachhinein wieder zurückzubringen, umzutauschen oder das Geld wiederzubekommen. Doch wer in einem Geschäft vor Ort etwas kauft, hat rechtlich keinen Anspruch auf einen Umtausch oder eine Rücknahme der Ware und Erstattung des Kaufpreises. Solange die Ware, die vor Ort gekauft wurde, keine Mängel aufweist, handelt es sich bei Umtausch und Rücknahme um ein freiwilliges Angebot des Unternehmens.

Widerruf ist nur bei bestimmten Verträgen möglich

Für bestimmte Verträge sieht der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vor. Mit fristgerechter Erklärung des Widerrufs wird ein solcher Vertrag nichtig und alle empfangenen Leistungen müssen gegenseitig zurückgeben werden. Unter anderem gilt das für sogenannte Fernabsatzverträge, die zum Beispiel am Telefon oder über das Internet geschlossen werden. Und es gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Darunter fallen zum Beispiel Käufe an der Haustür, auf Kaffeefahrten oder wenn Verbraucher:innen unmittelbar vor dem Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume persönlich angesprochen wurden.

Auch bei finanzierten Verträgen, mit denen Unternehmen Verbraucher:innen erlauben, den Kaufpreis gegen einen Aufpreis später zu bezahlen, gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das gilt zum Beispiel, wenn der Kauf mit einer Ratenzahlung oder einem Kreditvertrag verbunden ist. Voraussetzung für das Widerrufsrecht ist, dass der Nettodarlehensbetrag über 200 Euro liegt oder das Darlehen länger als drei Monate läuft und nicht nur geringe Kosten vereinbart sind.

Wenn Verbraucher:innen ein Widerrufsrecht haben, dann sind Unternehmen verpflichtet, Verbraucher:innen über dieses Widerrufsrecht zu informieren. Tun sie das nicht, verlängert sich für Verbraucher:innen die Frist, in der sie ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zum Widerruf finden Sie auf unserer Internetseite unter vz-bw.de/node/5117.

Was bedeutet das für die Beschwerden zu Excelsior/B.A. Beauty GmbH?

Bei Excelsior sprach das Personal Verbraucher:innen auf der Straße von der Türschwelle des Ladens aus an. Nach der Ansprache im öffentlichen Raum drängten Mitarbeitende sie im Laden dann dazu, verschiedene überteuerte Produkte zu kaufen. Ob in diesem konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht, da sind sich die Gerichte aktuell noch uneinig.

Fazit: Die Beschwerden zu Excelsior in Heidelberg zeigen, wie Verbraucher:innen durch gezielte Verkaufstaktiken zum Kauf teurer Produkte überredet werden, die sie eigentlich gar nicht haben wollten. Das hat aus Sicht der Verbraucherzentrale nichts mit seriösem Geschäftsverhalten zu tun. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher:innen ihre Rechte kennen. Dass sie wissen, welche Verträge sie unter welchen Voraussetzungen rückgängig machen können, und dass sie sich gegen fragwürdige Verkaufstaktiken wehren. Sollten Verbaucher:innen Probleme haben, unterstützen wir sie jederzeit gerne mit Informationen und Beratung.

Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.