Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ihre Spende hilft

Stand:
In unserer Beratung, mit Kampagnen und Informationen sowie mit Klagen und Abmahnungen: Jeden Tag setzen wir uns für Ihre Interessen als Verbraucher oder Verbraucherin ein, sowohl im Großen als auch im Kleinen:
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  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ärger mit einem Anbieter haben und helfen beispielsweise, untergeschobene Verträge wieder loszubekommen
  • Wir informieren und klären über neue Maschen auf und warnen, beispielsweise wenn neue unseriöse Inkassoschreiben im Umlauf sind
  • Wir setzen uns in Gesprächen mit Politikern für verbraucherfreundliche Gesetze ein..
  • Wir setzen Recht durch: Mit unseren Abmahnungen und Klagen gehen wir gegen Unternehmen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen, beispielsweise durch irreführende Werbung

Die Erfolge unserer Arbeit kommen allen Verbraucher:innen zugute. Auch Ihnen. Zusätzlich haben wir viele kostenlose Informationen und Musterbriefe im Angebot: auf unserer Internetseite, in unseren Online-Seminaren, auf unseren Social-Media-Kanälen und in unserem Podcast.

Für unsere Tätigkeit sind wir – als gemeinnütziger Verein – auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns mit einer einzelnen Spende oder fördern Sie uns mit einem regelmäßigen Beitrag und werden Sie Mitglied der Verbraucherzentrale. Da die Verbraucherzentrale eine gemeinnützige Organisation ist, können der Mitgliedsbeitrag oder die Spende steuerlich geltend gemacht werden. Gerne erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung, falls Sie das wünschen. Bei Spendenbeträgen über 300 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und Ihre Adresse in der Überweisung an.

Spenden Sie für mehr Verbraucherschutz

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie unsere Arbeit und den Schutz von Verbraucher:innen unterstützen.

So können Sie spenden:

  1. Per Spendenformular
  2. Per Überweisung an:
    Kontoinhaberin: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., SozialBank AG, IBAN: DE77 3702 0500 0020 0850 21, BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
  3. Bar, in einer unserer 13 Beratungsstellen
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.