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Ihre Spende hilft

Stand:
In unserer Beratung, mit Kampagnen und Informationen sowie mit Klagen und Abmahnungen: Jeden Tag setzen wir uns für Ihre Interessen als Verbraucher oder Verbraucherin ein, sowohl im Großen als auch im Kleinen:
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  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ärger mit einem Anbieter haben und helfen beispielsweise, untergeschobene Verträge wieder loszubekommen
  • Wir informieren und klären über neue Maschen auf und warnen, beispielsweise wenn neue unseriöse Inkassoschreiben im Umlauf sind
  • Wir setzen uns in Gesprächen mit Politikern für verbraucherfreundliche Gesetze ein..
  • Wir setzen Recht durch: Mit unseren Abmahnungen und Klagen gehen wir gegen Unternehmen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen, beispielsweise durch irreführende Werbung

Die Erfolge unserer Arbeit kommen allen Verbraucher:innen zugute. Auch Ihnen. Zusätzlich haben wir viele kostenlose Informationen und Musterbriefe im Angebot: auf unserer Internetseite, in unseren Online-Seminaren, auf unseren Social-Media-Kanälen und in unserem Podcast.

Für unsere Tätigkeit sind wir – als gemeinnütziger Verein – auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns mit einer einzelnen Spende oder fördern Sie uns mit einem regelmäßigen Beitrag und werden Sie Mitglied der Verbraucherzentrale. Da die Verbraucherzentrale eine gemeinnützige Organisation ist, können der Mitgliedsbeitrag oder die Spende steuerlich geltend gemacht werden. Gerne erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung, falls Sie das wünschen. Bei Spendenbeträgen über 100 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und Ihre Adresse in der Überweisung an.

Spenden Sie für mehr Verbraucherschutz

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie unsere Arbeit und den Schutz von Verbraucher:innen unterstützen.

So können Sie spenden:

  1. Per Spendenformular
  2. Per Überweisung an:
    Kontoinhaberin: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., SozialBank AG, IBAN: DE77 3702 0500 0020 0850 21, BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
  3. Bar, in einer unserer 13 Beratungsstellen
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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
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Restaurantgutschein - eine gute Idee zu Weihnachten?

An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder eher mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 4/2024

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 4/2024
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Ein Paar rechnet Angaben aus Finanzunterlagen nach

Kritik an Lebensversicherern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen unter die Lupe genommen. Sie kritisiert hohe Kosten und hohe Stornoquoten. Einige Produkte seien so konstruiert, dass die Mehrheit der Versicherten mit ihnen Verluste machen werde.
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Kündigung nicht vergessen!

Sie haben noch einen alten Fitnessstudio-Vertrag und wollen diesen nicht mehr nutzen? Dann sollten sie jetzt an die Kündigung denken! Im Gegensatz zu neueren Verträgen, die ab März 2022 geschlossen wurden, haben Alt-Verträge in der Regel längere Kündigungsfristen, oft drei Monate. Bei älteren Verträgen, die zu Jahresbeginn abgeschlossen wurden, beginnen diese Fristen nun zu verstreichen.