Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ihre Spende hilft

Stand:
In unserer Beratung, mit Kampagnen und Informationen sowie mit Klagen und Abmahnungen: Jeden Tag setzen wir uns für Ihre Interessen als Verbraucher oder Verbraucherin ein, sowohl im Großen als auch im Kleinen:
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  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ärger mit einem Anbieter haben und helfen beispielsweise, untergeschobene Verträge wieder loszubekommen
  • Wir informieren und klären über neue Maschen auf und warnen, beispielsweise wenn neue unseriöse Inkassoschreiben im Umlauf sind
  • Wir setzen uns in Gesprächen mit Politikern für verbraucherfreundliche Gesetze ein..
  • Wir setzen Recht durch: Mit unseren Abmahnungen und Klagen gehen wir gegen Unternehmen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen, beispielsweise durch irreführende Werbung

Die Erfolge unserer Arbeit kommen allen Verbraucher:innen zugute. Auch Ihnen. Zusätzlich haben wir viele kostenlose Informationen und Musterbriefe im Angebot: auf unserer Internetseite, in unseren Online-Seminaren, auf unseren Social-Media-Kanälen und in unserem Podcast.

Für unsere Tätigkeit sind wir – als gemeinnütziger Verein – auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns mit einer einzelnen Spende oder fördern Sie uns mit einem regelmäßigen Beitrag und werden Sie Mitglied der Verbraucherzentrale. Da die Verbraucherzentrale eine gemeinnützige Organisation ist, können der Mitgliedsbeitrag oder die Spende steuerlich geltend gemacht werden. Gerne erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung, falls Sie das wünschen. Bei Spendenbeträgen über 300 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und Ihre Adresse in der Überweisung an.

Spenden Sie für mehr Verbraucherschutz

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie unsere Arbeit und den Schutz von Verbraucher:innen unterstützen.

So können Sie spenden:

  1. Per Spendenformular
  2. Per Überweisung an:
    Kontoinhaberin: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., SozialBank AG, IBAN: DE77 3702 0500 0020 0850 21, BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
  3. Bar, in einer unserer 13 Beratungsstellen
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.