Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ihre Spende hilft

Stand:
In unserer Beratung, mit Kampagnen und Informationen sowie mit Klagen und Abmahnungen: Jeden Tag setzen wir uns für Ihre Interessen als Verbraucher oder Verbraucherin ein, sowohl im Großen als auch im Kleinen:
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  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ärger mit einem Anbieter haben und helfen beispielsweise, untergeschobene Verträge wieder loszubekommen
  • Wir informieren und klären über neue Maschen auf und warnen, beispielsweise wenn neue unseriöse Inkassoschreiben im Umlauf sind
  • Wir setzen uns in Gesprächen mit Politikern für verbraucherfreundliche Gesetze ein..
  • Wir setzen Recht durch: Mit unseren Abmahnungen und Klagen gehen wir gegen Unternehmen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen, beispielsweise durch irreführende Werbung

Die Erfolge unserer Arbeit kommen allen Verbraucher:innen zugute. Auch Ihnen. Zusätzlich haben wir viele kostenlose Informationen und Musterbriefe im Angebot: auf unserer Internetseite, in unseren Online-Seminaren, auf unseren Social-Media-Kanälen und in unserem Podcast.

Für unsere Tätigkeit sind wir – als gemeinnütziger Verein – auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Helfen Sie uns mit einer einzelnen Spende oder fördern Sie uns mit einem regelmäßigen Beitrag und werden Sie Mitglied der Verbraucherzentrale. Da die Verbraucherzentrale eine gemeinnützige Organisation ist, können der Mitgliedsbeitrag oder die Spende steuerlich geltend gemacht werden. Gerne erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung, falls Sie das wünschen. Bei Spendenbeträgen über 100 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Geben Sie deshalb bitte Ihren Namen und Ihre Adresse in der Überweisung an.

Spenden Sie für mehr Verbraucherschutz

Schon mit einem kleinen Beitrag können Sie unsere Arbeit und den Schutz von Verbraucher:innen unterstützen.

So können Sie spenden:

  1. Per Spendenformular
  2. Per Überweisung an:
    Kontoinhaberin: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., SozialBank AG, IBAN: DE77 3702 0500 0020 0850 21, BIC/SWIFT: BFSWDE33XXX
  3. Bar, in einer unserer 13 Beratungsstellen
Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.