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Schriftliche Online-Beratung

Infos in Leichter Sprache

Das ist eine Beratung mit Nachrichten über das Internet.
Mehr Infos finden Sie hier.
Internetformular
Off
zwei Menschen am Computer

So machen wir die schriftliche Online-Beratung

Sie können uns Ihre Fragen schriftlich schicken,
als Nachricht über unserer Internet-Seite. 
Sie bekommen die Antwort dann auch schriftlich.
Die Antwort ist nicht in Leichter Sprache.
Sie finden die Online-Beratung hier.

Formular im Internet

Vor der Beratung

Sie müssen sich in unserem Online-Portal registrieren. 
Geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Wohnen Sie nicht in Baden-Württemberg? 
Dann leiten wir Sie weiter 
zur Verbraucher-Zentrale in Ihrem Bundesland.
Wählen Sie Ihr Thema aus. 
Sie können die Unterlagen zu Ihrer Frage mitschicken. 
Zum Beispiel: Verträge oder Briefe von Firmen.
Wir antworten so schnell wie möglich.

E-Mail

Kosten für die schriftliche Online-Beratung

Sie schreiben uns eine Nachricht
und wir antworten Ihnen mit einer E-Mail.
Die Antwort kostet zwischen 25 Euro und 160 Euro.
Wie teuer die Antwort genau ist, 
kommt auf das Thema an.
Am besten Sie rufen uns vorher an.
Wir beraten Sie gern.
Rufen Sie uns kostenlos an: 0711 66 91 10 

Geld bekommen

Hinweis:

Die schriftliche Online-Beratung kostet genau so viel
wie die Beratungen mit Termin.
Die Beratungen mit Termin machen wir am Telefon
oder in der Beratungs-Stelle. 
Wir erklären die Preise hier.
Aber: Die Antwort von der schriftlichen Online-Beratung ist nicht in Leichter Sprache.
Vielleicht ist es für Sie einfacher,
einen Termin zu machen und mit uns zu reden.
 

Banküberweisung

So bezahlen Sie die schriftliche Online-Beratung

Wir schicken Ihnen eine Rechnung.
Sie können das Geld dann überweisen.
 


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to Read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Energie-Spar-Lampe

Tipp:

Haben Sie Fragen zum Strom oder Gas sparen oder 
zu Ihrer Heizung?  
Dann nutzen Sie unsere kostenlose Energieberatung:
Zur Energieberatung Online
 

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Dämmmaterial

Innendämmung von Außenwänden: Was ist zu beachten?

Soll ein Gebäude nachträglich gedämmt werden, wird die Dämmung meist außen angebracht. Doch nicht immer ist das möglich. Eine sinnvolle Alternative ist in solchen Fällen die Innendämmung von Außenwänden. Andreas Köhler, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.