Kostenloses Online-Seminar "Künstliche Intelligenz und Chatbots sinnvoll nutzen" am 16. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Ärgernis Werbung - Gewinnversprechen und unerbetene Werbung

Stand:
Eine Flut von unerwünschter Post landet täglich im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach. Trotz deutlicher Hinweise lassen sich viele Firmen nicht davon abhalten, Briefkästen mit bunten Prospekten vollzustopfen. Auch unbestellte Werbemails sind ein lästiges Übel.
Seniorin ärgert sich am Telefon und Laptop
Off

Egal, ob nicht adressierte Werbebriefe oder persönliche, offiziell anmutende Schreiben – eines haben sie alle gemeinsam: Mit blumigen Worten werden große Gewinne, kostenlose Reisen und andere Schnäppchen versprochen. Tatsächlich aber wollen die Gewinnspielveranstalter nichts verschenken, sondern Kasse machen.

Lassen sich die Angeschriebenen auf diese Verlockungen ein, kann das teuer werden, gerade wenn für vermeintliche Gewinnzahlungen sensible Daten wie Ausweis- oder Kontodaten preisgegeben werden.

Der Vortrag zeigt die gängigen Maschen unseriöser Firmen auf, gibt Tipps, wie man echte von unechten Gewinnen unterscheiden kann und erklärt, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen unerwünschte Werbung zu wehren.

Zielgruppe: Erwachsene, Senioren

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.