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Vortrag: Bio-Logisch? Durchblick im Labyrinth der Öko-Kennzeichnungen

Stand:
Bio-Lebensmittel sind stark im Trend. Aber welche Lebensmittel dürfen sich „bio“ nennen und was bedeutet das EU-Bio-Logo? Ist auch wirklich „bio“ drin, wenn „bio“ draufsteht? Wie werden Bio-Lebensmittel kontrolliert und wie steht es mit der Schadstoff- und Rückstandsbelastung?
EU-Bio-Logo und Bio-Siegel
Off

Im Vergleich zu konventionell produzierten Lebensmitteln erwarten Verbraucher:innen, dass Biolebensmittel geringer mit Schadstoffen und Rückständen belastet sind und weniger Zusatzstoffe enthalten. Ein weiteres Kriterium für den Kauf von Biolebensmitteln ist die Produktionsweise: Anforderung an die Tierhaltung, keine Gentechnik und die Vermeidung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Ökologisch erzeugte Lebensmittel sind durch ein gesetzlich definiertes Bio-Siegel erkennbar. Zusätzlich erschweren aber die vielen Öko-Labels, die entweder durch Anbauverbände vergeben werden oder Eigenmarken des Einzelhandels sind, den Überblick. Welche Kriterien erfüllen diese Labels, wer vergibt sie und wie verlässlich sind die Informationen?

Der Vortrag zeigt auf, welche Vorgaben für den ökologischen Landbau gelten und wie Öko-Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen.

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

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Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.