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Vortrag: Bio-Logisch? Durchblick im Labyrinth der Öko-Kennzeichnungen

Stand:
Bio-Lebensmittel sind stark im Trend. Aber welche Lebensmittel dürfen sich „bio“ nennen und was bedeutet das EU-Bio-Logo? Ist auch wirklich „bio“ drin, wenn „bio“ draufsteht? Wie werden Bio-Lebensmittel kontrolliert und wie steht es mit der Schadstoff- und Rückstandsbelastung?
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Im Vergleich zu konventionell produzierten Lebensmitteln erwarten Verbraucher:innen, dass Biolebensmittel geringer mit Schadstoffen und Rückständen belastet sind und weniger Zusatzstoffe enthalten. Ein weiteres Kriterium für den Kauf von Biolebensmitteln ist die Produktionsweise: Anforderung an die Tierhaltung, keine Gentechnik und die Vermeidung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Ökologisch erzeugte Lebensmittel sind durch ein gesetzlich definiertes Bio-Siegel erkennbar. Zusätzlich erschweren aber die vielen Öko-Labels, die entweder durch Anbauverbände vergeben werden oder Eigenmarken des Einzelhandels sind, den Überblick. Welche Kriterien erfüllen diese Labels, wer vergibt sie und wie verlässlich sind die Informationen?

Der Vortrag zeigt auf, welche Vorgaben für den ökologischen Landbau gelten und wie Öko-Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen.

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
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Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot