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Vortrag: Meine Rechte im Pflegeheim und in Pflegewohngemeinschaften

Stand:
Ziehen Menschen im Alter in ein Pflegeheim um, müssen neben der Organisation des Umzugs auch viele Formalitäten mit dem Heim geklärt werden. Wir informieren darüber, welche Rechte Verbraucher:innen gegenüber Pflegeheimen und in Pflegewohngemeinschaften haben.
Pflegerin hilft älterem Mann beim Aufstehen
Off

Welche Informationen muss das Pflegeheim Angehörigen und Bewohner:innen offen legen? Was ist zu beachten, wenn das Pflegeheim kündigt oder man selbst kündigen möchte? Sind Entgelterhöhungen durch das Pflegeheim überhaupt zulässig? Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele Betroffene ein großer Umbruch in ihrem bisherigen Leben. Die neue Situation wirft bei allen Betroffenen Fragen auf, mit denen sie sich bislang nicht beschäftigen mussten. Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat Verbraucher:innen weitreichende Rechte zugestanden. Doch nur wer diese kennt, kann Ärger und unnötige Kosten vermeiden.

Der Vortrag informiert über die wichtigsten Punkte und rechtlichen Regelungen rund um Pflegeheim und Pflegewohngemeinschaften.

Zielgruppe: Senior:innen und Angehörige von Pflegebedürftigen

 

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.