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Vortrag: Versicherungen für junge Leute und Berufsstarter:innen

Stand:
Die erste eigene Wohnung, das erste eigene Gehalt: Mit dem Eintritt ins Berufsleben gibt es einiges zu bedenken – auch im Hinblick auf Versicherungen.
Junge Frau mit pinkem Kopftuch sitzt mit Unterlagen vor ihrem Laptop
Off

Viele junge Leute sind unsicher, welche Versicherungen für den Start ins Berufsleben oder die Ausbildung besonders notwendig sind. Wichtig ist, dass zunächst alle Risiken versichert werden, die sich bei einem Schicksalsschlag finanziell besonders schlimm auswirken würden. In manchen Versicherungssparten ist man in Ausbildung oder Studium über die Eltern versichert, dann braucht man keine eigene Versicherung. Bei anderen Versicherungen ist es sinnvoll, sie schon zu Ausbildungsbeginn abzuschließen.

Der Vortrag informiert darüber, wie sich Berufsstarter:innen sinnvoll und gut versichern können. Er erläutert, für wen welche Versicherungen besonders wichtig sind, zeigt Fallen auf und sagt, ob und welche Alternativen möglich sind. Auch gibt es Tipps, wie und wo man die Versicherungen am besten abschließt.

Zielgruppe: junge Erwachsene, Berufsanfänger:innen, Auszubildende, Studierende und Eltern.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen