Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Stand:
Eine rechtzeitige und gute Vorsorge ist wichtig. Auch in Hinblick auf die Gesundheit können Verbraucher:innen weitreichende Entscheidungen schon frühzeitig regeln – für den Fall, dass sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Leerer Rollstuhl in leerem Krankenhausflur
Off

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln den Alltag und die Umsetzung der Wünsche, wenn man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Doch welche Verfügung ist für welchen Zweck gedacht? Die Vorsorgevollmacht wendet sich zum Beispiel an denjenigen, der die alltäglichen Geschäfte wie Vermögensvorsorge und Behördengänge regeln soll und gesteht dieser Person die Vollmacht zu, dies im Namen des Ausstellenden zu erledigen. Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung gegenüber dem Gericht, welche Person als amtlich bestellte:r Betreuer:in fungieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung notwendig werden sollte. Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase. Hier kann genau festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen wann nicht mehr angewendet werden sollen und welche Maßnahmen man sich bis zuletzt wünscht.

Der Vortrag zeigt auf, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellen wollen.

Sie interessieren sich nur für einen der drei Themenbereiche? Gerne können wir Ihnen auch separate Vorträge zu Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.

Geschirr aus Bioplastik: Guter Wille, schlechte Produkte

Verbraucherzentralen untersuchen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.