Eine rechtzeitige, gute Vorsorge ist sehr wichtig. Auch in Hinblick auf die Gesundheit können Verbraucher weitreichende Entscheidungen schon frühzeitig regeln – für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln den Alltag und die Umsetzung der Wünsche, wenn man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Doch welche Verfügung ist für welchen Zweck gedacht? Die Vorsorgevollmacht wendet sich zum Beispiel an denjenigen, der die alltäglichen Geschäfte wie Vermögensvorsorge und Behördengänge regeln soll und gesteht dieser Person die Vollmacht zu, dies im Namen des Ausstellenden zu erledigen. Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung gegenüber dem Gericht, welche Person als amtlich bestellte:r Betreuer:in fungieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung notwendig werden sollte. Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase. Hier kann genau festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen wann nicht mehr angewendet werden sollen und welche Maßnahmen man sich bis zuletzt wünscht.
Der Vortrag zeigt auf, was bei der Ausstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung beachtet werden sollte.