Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Stand:
Eine rechtzeitige und gute Vorsorge ist wichtig. Auch in Hinblick auf die Gesundheit können Verbraucher:innen weitreichende Entscheidungen schon frühzeitig regeln – für den Fall, dass sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Leerer Rollstuhl in leerem Krankenhausflur
Off

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln den Alltag und die Umsetzung der Wünsche, wenn man nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Doch welche Verfügung ist für welchen Zweck gedacht? Die Vorsorgevollmacht wendet sich zum Beispiel an denjenigen, der die alltäglichen Geschäfte wie Vermögensvorsorge und Behördengänge regeln soll und gesteht dieser Person die Vollmacht zu, dies im Namen des Ausstellenden zu erledigen. Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung gegenüber dem Gericht, welche Person als amtlich bestellte:r Betreuer:in fungieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung notwendig werden sollte. Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase. Hier kann genau festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen wann nicht mehr angewendet werden sollen und welche Maßnahmen man sich bis zuletzt wünscht.

Der Vortrag zeigt auf, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellen wollen.

Sie interessieren sich nur für einen der drei Themenbereiche? Gerne können wir Ihnen auch separate Vorträge zu Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.