Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Vortrag: Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln

Stand:
„Purer Fruchtgenuss aus Beeren“, „100 % natürlicher Geschmack“ oder „erlesene Zutaten“, solche Werbeaussagen auf Lebensmitteln versprechen hochwertige Produkte und besondere Qualität. Die Lebensmittelhersteller locken mit attraktiven Versprechen – doch nicht immer werden die Erwartungen erfüllt.
Joghurt mit Beeren garniert
Off

Lebensmittelhersteller bewerben mit verschiedenen Werbeaussagen die Qualität ihrer Produkte. Verbraucher:innen, die sich gesund und ausgewogen ernähren wollen, sollen durch diese Versprechen und Werbeaussagen zum Kauf angeregt werden. Doch nicht immer stimmen die blumigen Aussagen mit den tatsächlichen Inhaltsstoffen und ihrer Wirkung überein.


Der Vortrag deckt auf, was hinter der Lebensmittelwerbung steckt. Er erläutert typische Marketingstrategien der Unternehmen und zeigt anhand von Beispielen auf, wie Werbetricks erkannt und Werbeaussagen kritisch bewertet werden können. Dargestellt wird auch, welche Möglichkeiten Verbraucher:innen haben, sich gegen Missstände zu wehren.

Auch als Online-Vortrag möglich!
Publikum bei einem Vortrag

Unser Vortragsangebot

Von Abzocke über Mogelpackungen und Kredite bis zu Versicherungen: die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Verbraucherinnen und Verbraucher in jeder Lebenslage. Gerne kommen wir auch bei Ihnen für einen Vortrag vorbei.

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.