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Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir klagen vor Gericht
Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Dann fordern wir die Firma auf, ihr Verhalten zu ändern.
Das nennt man auch: Abmahnung.
Verhält sich die Firma immer noch falsch?
Dann klagen wir bei Gericht.
Gesetzbuch
Off
Anwältin und Klient

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Zum Beispiel:

  • Die Firma gibt falsche Infos über ihre Produkte.
  • Die Firma gibt nicht alle wichtigen Infos,
    zum Beispiel über den Preis. 
  • Die Firma gibt falsche Infos,
    wie man den Vertrag kündigen kann. 

Erst sagen wir der Firma, dass sie das nicht darf. 
Das ist die Abmahnbefugnis.
Aber vielleicht ändert die Firma nichts
Dann dürfen wir vor Gericht klagen. 
Das ist die Klagebefugnis

So arbeiten wir

  1. Wir bekommen Hinweise von Verbrauchern. Brief
  2. Wir prüfen die Hinweise. 
  3. Vielleicht merken wir:  
    Die Firma hält sich nicht an Gesetze. 
  4. Dann schreiben wir eine Abmahnung.
    In der Abmahnung steht: 
    Die Firma muss ihr Verhalten ändern.
    Sie muss aufhören, das Gesetz zu brechen. Zustimmung
  5. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    Die Firma stimmt zu und erklärt,
    dass sie das Gesetz nicht mehr brechen wird. 
    Das nennt man: Unterlassungserklärung.
    Die Firma ändert also ihr Verhalten.
    Unsere Arbeit war erfolgreich.
    Oder: Absage
    Die Firma stimmt nicht zu. 
    Sie macht keine Unterlassungserklärung.
    Dann geht unsere Arbeit weiter:
  6. Wir klagen vor Gericht. 
  7. Ein Gericht macht ein Urteil über die Firma.Richterin
Gericht

So arbeiten wir schon seit Ende der 1960er Jahre.
Wir waren die erste Verbraucher-Zentrale, 
die bei Gericht geklagt hat. 
Wir sind damit immer noch erfolgreich. 
Wir machen für Verbraucher jedes Jahr 
etwa 250 neue Abmahnungen oder Klagen.

Menschen in Deutschland

Es gibt auch eine besondere Klage:
Vielleicht haben viele Verbraucher das gleiche Problem mit einer Firma.
Vielleicht wollen viele Verbraucher zusammen klagen. 
Dann dürfen wir so eine Klage für die Verbraucher machen. 
Das nennt man: Musterfeststellungsklage.
So eine Klage gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2018. 
Diese Klage hat für Verbraucher viele Vorteile:
Denn ein Verbraucher alleine 
hat es gegen eine Firma oft schwer.  
Aber viele Verbraucher zusammen sind stärker.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.