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Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir klagen vor Gericht
Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Dann fordern wir die Firma auf, ihr Verhalten zu ändern.
Das nennt man auch: Abmahnung.
Verhält sich die Firma immer noch falsch?
Dann klagen wir bei Gericht.
Gesetzbuch
Off
Anwältin und Klient

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Zum Beispiel:

  • Die Firma gibt falsche Infos über ihre Produkte.
  • Die Firma gibt nicht alle wichtigen Infos,
    zum Beispiel über den Preis. 
  • Die Firma gibt falsche Infos,
    wie man den Vertrag kündigen kann. 

Erst sagen wir der Firma, dass sie das nicht darf. 
Das ist die Abmahnbefugnis.
Aber vielleicht ändert die Firma nichts
Dann dürfen wir vor Gericht klagen. 
Das ist die Klagebefugnis

So arbeiten wir

  1. Wir bekommen Hinweise von Verbrauchern. Brief
  2. Wir prüfen die Hinweise. 
  3. Vielleicht merken wir:  
    Die Firma hält sich nicht an Gesetze. 
  4. Dann schreiben wir eine Abmahnung.
    In der Abmahnung steht: 
    Die Firma muss ihr Verhalten ändern.
    Sie muss aufhören, das Gesetz zu brechen. Zustimmung
  5. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    Die Firma stimmt zu und erklärt,
    dass sie das Gesetz nicht mehr brechen wird. 
    Das nennt man: Unterlassungserklärung.
    Die Firma ändert also ihr Verhalten.
    Unsere Arbeit war erfolgreich.
    Oder: Absage
    Die Firma stimmt nicht zu. 
    Sie macht keine Unterlassungserklärung.
    Dann geht unsere Arbeit weiter:
  6. Wir klagen vor Gericht. 
  7. Ein Gericht macht ein Urteil über die Firma.Richterin
Gericht

So arbeiten wir schon seit Ende der 1960er Jahre.
Wir waren die erste Verbraucher-Zentrale, 
die bei Gericht geklagt hat. 
Wir sind damit immer noch erfolgreich. 
Wir machen für Verbraucher jedes Jahr 
etwa 250 neue Abmahnungen oder Klagen.

Menschen in Deutschland

Es gibt auch eine besondere Klage:
Vielleicht haben viele Verbraucher das gleiche Problem mit einer Firma.
Vielleicht wollen viele Verbraucher zusammen klagen. 
Dann dürfen wir so eine Klage für die Verbraucher machen. 
Das nennt man: Musterfeststellungsklage.
So eine Klage gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2018. 
Diese Klage hat für Verbraucher viele Vorteile:
Denn ein Verbraucher alleine 
hat es gegen eine Firma oft schwer.  
Aber viele Verbraucher zusammen sind stärker.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2023, 35 O 80 /23 KfH, noch nicht rechtskräftig

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?