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Sammelklage gegen DAZN Limited

Stand:
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Darum geht es

Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise bei bestehenden Verträgen mehrfach ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Der vzbv hält die zugrundeliegende AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen 2021 und 2022 für Bestandskunden für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage. Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, das einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.

Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.

  • Preiserhöhung August 2021

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.

  • Preiserhöhung August 2022

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen DAZN:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen DAZN mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wenn die Klage Erfolg hat, können angemeldete Verbraucher:innen direkt Rückerstattungen erhalten.

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 5. April 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen DAZN beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Donnerstag, 6. Februar 2025
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Freitag, 4. September 2026
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen DAZN auf unserer Webseite. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen →


Aktuelle Meldung zur Klage

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vzbv verklagt DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Deshalb hat er nun eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

Wo kann ich mich individuell beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

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