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Sammelklage gegen DAZN Limited

Stand:
Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Fußball-Fans vor Fernseher

 

So profitieren Sie von der Klage gegen DAZN:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen DAZN mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wenn die Klage Erfolg hat, können angemeldete Verbraucher:innen direkt Rückerstattungen erhalten.

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 5. April 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen DAZN beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Donnerstag, 6. Februar 2025
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise bei bestehenden Verträgen mehrfach ohne Zustimmung der Kund:innen erhöht. Der vzbv hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die Preiserhöhungen 2021 und 2022 für Bestandskunden für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitigen Preiserhöhungen 2021 und 2022 für monatlich kündbare Abos und Jahres-Abos. Preise für Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise vom Anbieter für Betroffene zurückholen. Es soll klargestellt werden, das einseitige Preiserhöhungen nicht möglich waren.

Wer ist betroffen?

Die Klage erfasst Verbraucher:innen, die diese Kriterien erfüllen:

  • Sie haben eine Preiserhöhung 2021 und/oder 2022 erhalten.
  • Der Vertrag mit DAZN Limited  bestand schon vor der jeweiligen Preiserhöhung.
  • Sie haben der Preiserhöhung oder einem neuen Vertragsmodell nicht zugestimmt.
  • Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland.
     

Wir stellen Ihnen zur Registeröffnung einen Klage-Check bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie mitmachen können.

Um wie viel Geld geht es?

Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag im Einzelfall hängt davon an, für welchem Zeitraum jemand die erhöhten Preise gezahlt hat. DAZN soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.

  • Preiserhöhung August 2021

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2022 abgerechnet haben.

  • Preiserhöhung August 2022

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat. Bei Jahres-Abos stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 149,99 auf bis zu 299,99 Euro pro Jahr. Bei Jahres-Abos mit Einmalzahlung kann DAZN den erhöhten Preis in 2023 abgerechnet haben.


Aktuelle Meldung zur Klage

Fußball-Fans vor Fernseher

vzbv verklagt DAZN wegen einseitiger Preiserhöhungen

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Deshalb hat er nun eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

Wo kann ich mich individuell beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.