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Sammelklage gegen Debeka: Betroffene können sich für Klage anmelden

Stand:
Viele Debeka-Kund:innen mussten bei Kündigung ihrer Lebensversicherung hohe Stornoabzüge hinnehmen, oft bis zu 15 Prozent des Rückkaufswerts. Die Verbraucherzentrale hält diese Gebühren für unzulässig. Betroffene können sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.
Schriftzug der Lebensversicherung Debeka

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Darum geht es

Debeka hat bei vorzeitigen Kündigungen von Lebens- oder Rentenversicherungen vom Rückkaufswert eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr abgezogen. Diese konnte mit bis zu 15 Prozent des Deckungskapitals oft mehrere tausend Euro betragen. Die Verbraucherzentrale hält die zugrunde liegende Klausel für rechtswidrig, weil sie auf variierende Zinssätze verweist. Diese sind für Verbraucher:innen weder vorhersehbar noch nachvollziehbar. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Debeka nach der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg untersagt, diese Klausel künftig zu verwenden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom Bundesgerichtshof geprüft.

Verbraucher:innen, die ihre Lebensversicherung nach 2007 abgeschlossen haben und denen nach der Kündigung die Auszahlung um strittige Stornogebühr gemindert wurde, sollen mit der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ihr Geld zurückbekommen. Die Musterfeststellungsklage hemmt jedenfalls die Verjährung von Ansprüchen ab 2022 für Betroffene, die sich im Klageregister für die Klage anmelden. Außerdem will der Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass frühere Ansprüche nicht verjährt sind.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen Debeka

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Debeka mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zur Klage. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht.  

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • 12. Dezember 2025
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Koblenz gegen Debeka Lebensversicherungsverein a. G. ein.
  • 26. Januar 2026
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil.
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende 
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet. 

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen Debeka auf dieser Webseite.

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