Urteil im Sammelklageverfahren: E.ON-Preiserhöhungen bei Fernwärme unzulässig

Stand: 12. Oktober 2026

Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Dagegen klagt die Verbraucherzentrale. Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Preisklauseln in drei Versorgungsgebieten unwirksam sind. Für die übrigen Gebiete geht sie vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Darum geht es bei der Klage gegen E.ON

In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Er klagte, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.

Mit der Sammelklage will die Verbraucherzentrale feststellen lassen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die Formeln stützen darf, die das Unternehmen dafür verwendet. Je nach Einzelfall haben sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht. Das konnte zu Mehrkosten von hunderten bis tausenden Euro führen.

Ziel der Klage ist es, dass diese Mehrkosten an die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erstattet werden.

Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamm in erster Instanz geurteilt hat und die Preiserhöhungen von Fernwärme für unzulässig erklärt. Was das Urteil für Sie bedeutet, können Sie in diesem FAQ nachlesen.

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Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein.
  • Montag, 26. Februar 2024 
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 24. August 2026
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Das Oberlandesgericht kündigt Urteil an.
  • Montag, 14. September 2026
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Verbraucher:innen haben bis zu diesem Tag Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • Montag, 12. Oktober 2026
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Es gibt der Klage teilweise statt und stellt fest, dass die Preisänderungsklauseln in den Versorgungsgebieten unwirksam sind. 
  • offener Zeitpunkt
    Revisionsverfahren
    vzbv oder Unternehmen legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen E.ON auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

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