Sammelklage gegen E.ON: Noch bis 14. September 2026 teilnehmen

Stand: 25. August 2026

Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Die Verbraucherzentralen fanden das nicht gerechtfertigt und klagten - mit dem Ziel, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Guthaben erstattet. Noch bis 14. September 2026 können Sie bei der Klage mitmachen.

Darum geht es

In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt und klagte, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.

Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.

So profitieren Sie von der Klage gegen E.ON Energy Solutions GmbH:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen E.ON mitmachen können.
  2. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand: Unser News-Alert informiert Sie direkt über alle wichtigen Entwicklungen im laufenden Verfahren. Alle bisherigen News-Alerts finden Sie im Archiv.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

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Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich noch bis zum 14. September 2026  unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein.
  • Montag, 26. Februar 2024 
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Montag, 24. August 2026
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Das Oberlandesgericht kündigt Urteil an.
  • Montag, 14. September 2026
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Verbraucher:innen haben bis zu diesem Tag Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • Montag, 12. Oktober 2026 (voraussichtlich)
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen E.ON auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

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