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Vergleich mit Eventim: Antworten auf die häufigsten Fragen

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zur Sammelklage gegen Eventim.
Wichtig: Betroffene können den Gutschein bis zum 15. Juli 2026 abrufen.
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Welches Verfahren betrifft der Vergleich?

Der Vergleich betrifft das Musterfeststellungverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht mit dem Aktenzeichen 101 MK 1/22.

Was regelt der Vergleich?

Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.

Wer profitiert vom Vergleich?

Vom Vergleich profitieren diejenigen, die sich bis zum 9. Januar 2026 zum Eventim-Verfahren ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingetragen haben.

Kann ich mich im Klageregister noch anmelden?

Das Verfahren ist abgeschlossen. Sie können sich nicht mehr anmelden.

Bekomme ich den Gutschein automatisch?

Nein, Sie müssen den Gutschein auf https://www.eventim.de/campaign/musterfeststellungsklage abrufen.

Welche Angaben benötige ich für den Abruf des Gutscheines?

Für den Abruf geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Bestellnummer(n) sowie Ihr Geschäftszeichen an. Das Geschäftszeichen haben Sie nach Ihrer Anmeldung zur Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) per Post vom BfJ erhalten. Falls Sie Ihr Geschäftszeichen nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das BfJ - per E-Mail klageregister@bfj.bund.de, per Telefon 0228 99 410-6880 oder per Post: Bundesamt für Justiz, Register für Verbandsklagen, 53094 Bonn.

Falls Sie die Bestellnummer vom Ticketkauf bei Eventim nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Eventim.

Um welchen Betrag geht es?

Für jeden Angemeldeten gibt es einen Gutschein im Wert von 20 Euro, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren.

Wofür kann ich den Gutschein verwenden?

Der Gutschein kann ausschließlich für Ticketkäufe auf eventim.de verwendet werden und ist nicht an einem Mindestbestellwert gebunden. Der Gutschein ist nicht für den Kauf weiterer Gutscheine einlösbar und wird nicht ausgezahlt.

Kann ich den Gutschein auch nach dem 15. Juli abholen?

Nein, die Gutscheine können nur bis zum 15. Juli 2026 angefordert werden.

Wie lange ist der Gutschein gültig?

Der Gutschein kann bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden.
 

Hat sich das Gericht zur Frage der einbehaltenen Gebühren geäußert?

Nein. Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt.

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