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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

Stand:
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

 

So profitieren Sie von der Klage gegen GASAG:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen GASAG mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Dienstag, 16. August 2022
    Wir klagen
    Der vzbv reicht beim Kammergericht in Berlin Musterfeststellungklage gegen die GASAG AG ein.
  • Montag, 26. September 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Samstag, 26. November 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Donnerstag, 20. März 2025
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Freitag, 21. März 2025
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Warum klagt der vzbv gegen die GASAG?

Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG.

Bislang galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende letzten Jahres spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summiert sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Sofern Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen dann für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Was Sie demnach zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.

Warum hält der vzbv die Preisspaltung für unzulässig?

Wir meinen, dass es unzulässig ist, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung  zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde. Die GASAG durfte von einem Menschen nicht mehr für das Gas verlangen als von dessen Nachbarn, nur weil dieser einen Tag später in seine Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Auch dafür müssen Verbraucher:innen nicht aufkommen müssen. Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt. 
Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage entstehen den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme.

Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie unter Antworten auf allgemeine Fragen zu Musterfeststellungsklagen.


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