Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Sammelklage gegen Vodafone

Stand:
Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
DSL-Router liegt auf einem Tisch
On

Darum geht es

Der Telekommunikations-Konzern Vodafone hat ab Frühjahr 2023 Preiserhöhungsschreiben verschickt. Danach wurden die Preise für Internet-Anschlüsse einseitig erhöht. Es geht um Verträge mit monatlichen Pauschalpreisen für Festnetz- bzw. Kabelanschlüsse. Diese Preiserhöhungen hält der vzbv für unrechtmäßig. Die Klage soll dafür sorgen, dass die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen. Das Gericht soll feststellen, dass Vodafone die Preise nicht einseitig ändern konnte. Nach unserer Kenntnis hat Vodafone die Preise in vielen Fällen um 5 Euro pro Monat erhöht. Wir fordern die Erstattung gezahlter Beträge und beantragen, dass Vodafone Zinsen für die Dauer des Gerichtsprozesses zahlt.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen Vodafone

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen Vodafone mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wenn die Klage Erfolg hat, können angemeldete Verbraucher:innen direkt Rückerstattungen erhalten.

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Montag, 13. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen Vodafone beim Oberlandesgericht Hamm ein.
  • Dienstag, 23. April 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen Vodafone auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →

Aktuelle Meldung zur Klage

DSL-Router liegt auf einem Tisch

Vodafone: Verbraucher:innen können sich jetzt kostenlos für Klage anmelden

Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kund:innen müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Ohne rechtliche Grundlage, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und reichte Sammelklage ein. Betroffene können sich ab sofort für die Klage im Register des Bundesamts für Justiz (BFJ) anmelden. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten.

Wo kann ich mich individuell beraten lassen?

Die Webseite der Verbraucherzentralen informiert über das Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bietet keine Beratung an.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Gemüse auf einem Teller

So energiereich ist To-go-Essen

Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit