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Partnersuche im Netz

Stand:
Worauf sollte ich bei der Nutzung von Online-Partnerbörsen achten, damit ich nicht abgezockt werde? Darüber spricht Niklaas Haskamp in dieser Folge des Verbraucherfunks mit unserem Verbraucherrechtsexperten Oliver Buttler.
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Wer auf Online-Partnerbörsen nach dem Traummann oder der Traumfrau sucht, erlebt oft eine Reihe von Enttäuschungen, die mit der Liebe so rein gar nichts zu tun haben: Teure Zusatzkosten, lange Vertragslaufzeiten und verweigertes Kündigungsrecht führen in vielen Fällen zu horrenden Rechnungen.

Außerdem sind auf vielen Partnerbörsen Fake-Profile im Umlauf, hinter denen sich keine echten Singles, sondern sogenannte Moderatoren verbergen, die von den Portalen fürs Flirten bezahlt werden. Und richtig teuer kann es werden, wenn man einem Love-Scam oder Romance-Scam zum Opfer fällt: Denn was dem Heiratsschwindler das Ehevermittlungsinstitut war, ist heute dem Love-Scammer die Online-Partnerbörse.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast



Weitere Infos zum Thema:

 

 

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.