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Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online checken!

Stand:
Mit unserem Inkasso-Check können Sie Inkasso-Forderungen, die Sie erhalten haben, kostenlos überprüfen: Müssen Sie überhaupt bezahlen? Und wenn: Ist die Höhe der Forderung berechtigt?
Brief-Ärger
Ärger mit einer Inkasso-Forderung? Mit dem "Inkasso-Check" können Sie sie kostenlos überprüfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach einer Forsa-Studie aus dem Jahr 2017 haben 5,8 Millionen Menschen in Deutschland schon mal eine Inkassoforderung erhalten, 65 Prozent davon halten sie für unberechtigt.
  • Unser neuer Online-Service ermöglicht Ihnen die kostenlose Überprüfung solcher Forderungen. Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist.
  • Möchten sie dem Inkassounternehmen widersprechen, können Sie gleich den passenden Brief an das Unternehmen automatisch erstellen.
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9 Prozent aller Deutschen haben laut Forsa-Umfrage bereits eine oder mehrere Inkassoforderungen erhalten. Umgerechnet sind das 5,8 Millionen Empfänger:innen.

Häufig drohen die Unternehmen mit gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Hausbesuch zur Pfändung von Wertsachen. Empfänger:innen fühlen sich dadurch genötigt zu zahlen – obwohl laut der Repräsentativbefragung 65 Prozent der Betroffenen die Forderung als unberechtigt einstufen.

Inkasso-Forderungen kostenlos überprüfen

Dem wollen die Verbraucherzentralen mit dem „Inkasso-Check“ begegnen und damit eine erste Hilfestellung im Netz anbieten. Haben Sie eine Inkassoforderung erhalten, können Sie sich online durch eine Reihe von Fragen führen lassen. Am Ende erhalten Sie eine individuelle rechtliche Erstinformation zu Ihrem Fall sowie, falls nötig, einen eigens generierten Brief an das Inkassounternehmen. Handelt es sich um komplexe Sachverhalte oder bleiben nach Nutzung von www.inkasso-check.de Fragen offen, können Sie sich zum Beispiel direkt an ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden und dort eine unabhängige, persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
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Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.