Das Wichtigste in Kürze:
- Unberechtigte Abbuchungen können Sie bis zu 13 Monate rückgängig machen.
- Fordern Sie Megatipp auf, einen Vertragsnachweis zu erbringen.
- Informieren Sie den Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg.
- Geben Sie keine sensiblen Daten am Telefon preis.
Was steckt hinter der Abbuchung von Megatipp Emergency Call Services?
Verbraucher:innen berichten von Abbuchungen über 89,90 Euro durch ein Unternehmen namens Megatipp Emergency Call Services. Viele Betroffene kennen das Unternehmen nicht und haben keinen Vertrag abgeschlossen. Die Abbuchung erfolgt ohne vorherige Bestellung oder Benachrichtigung.
Im Verwendungszweck der Abbuchung taucht die Webseite www.vorsorge-karte.com auf. Dort wird eine sogenannte „Vorsorge-Karte“ angeboten – eine kleine Karte mit Gesundheitsdaten und Notfallkontakten. Die Karten sollen bei medizinischen Notfällen helfen. Bestellt werden können sie direkt über die Webseite. Die Betroffenen geben jedoch an, nie auf der Seite gewesen zu sein oder einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Einige Verbraucher:innen berichten, dass sie zuvor mehrfach von fremden Nummern angerufen wurden. Die Anrufe stehen möglicherweise im Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung oder der unrechtmäßigen Weitergabe persönlicher Daten. Betroffene geben an, nie bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben.
Wie können Sie sich gegen die Abbuchung wehren?
- Lastschrift zurückbuchen:
Lassen Sie die Abbuchung umgehend von Ihrer Bank zurückbuchen. Das ist in der Regel acht Wochen lang möglich, bei unberechtigten Abbuchungen sogar bis zu 13 Monate. - Vertrag bestreiten, widerrufen und anfechten:
Auch wenn kein Vertrag bekannt ist, sollten Sie den Vertragsschluss bestreiten und vorsorglich widerrufen, anfechten und außerordentlich kündigen. Textbausteine finden Sie in diesem Musterbrief. Fordern Sie Megatipp schriftlich auf, den Vertragsabschluss nachzuweisen. Die Adresse lautet:
Megatipp Ltd., Turbinenstr. 7, 70499 Stuttgart - Datenschutzverletzung melden:
Da unklar ist, wie Megatipp an Ihre Bankdaten gelangt ist, sollten Sie den Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg melden:
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Wie schützen Sie sich künftig vor solchen Abbuchungen?
- Kontobewegungen regelmäßig prüfen: Achten Sie auch auf kleinere Beträge.
- Unbekannte Anrufe ignorieren: Legen Sie bei Fragen zu Bankdaten sofort auf.
- Keine sensiblen Daten am Telefon preisgeben: Geben Sie keine Kontodaten oder persönliche Informationen weiter.
Unerlaubte Werbeanrufe melden:
Wenn Sie von Werbeanrufen betroffen sind, können Sie diese der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden. Notieren Sie sich dazu Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und den Inhalt des Gesprächs. Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen – 2023 wurden so über 1,4 Millionen Euro an Strafen verhängt. Nutzen Sie zur Meldung das Online-Formular der Bundesnetzagentur oder schreiben Sie an rufnummernmissbrauch@bnetza.de