Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich in einem Verfahren wegen Zwangsdownloads gegen die Microsoft Corporation (Microsoft) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolgreich gegen einen juristischen Trick gewehrt: Microsoft wollte die Zustellung einer Klage an die Adresse ihrer deutschen Tochtergesellschaft (Microsoft Deutschland GmbH) nicht akzeptieren und war damit vor dem Landgericht München I zunächst erfolgreich. Zu Unrecht, wie das OLG München nun mit Urteil vom 02.03.2017 (Az: 6 U 2940/16) festgestellt hat.
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