Die meisten Verbraucher:innen entscheiden sich für den Kauf einer Anlage. In der Regel wird dann ein Fachbetrieb mit der Planung und Installation beauftragt. Nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme durch den Installationsbetrieb, sind Sie als Eigentümer:in und Betreiber:in vollumfänglich für die Anlage verantwortlich. Wartung, Versicherungsangelegenheiten und Meldepflichten liegen in diesem Fall in Ihrem Verantwortungsbereich. Dafür haben Sie die volle Kontrolle bei der Auswahl der installierten Komponenten. So lässt sich Technik wählen, die auch in Zukunft Vorteile bieten kann – zum Beispiel durch die nachträgliche Integration einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers. Informationen zur Planung einer PV-Anlage haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wer sich für den Kauf entscheidet, muss sich mit einigen Formalitäten auseinandersetzen und eine größere Summe Geld zur Verfügung haben. Diese beiden Hürden wollen Ihnen Anbieter nehmen, die PV-Anlagen zur Miete anbieten. Neben regionalen Energieversorgern, wie kommunalen Stadtwerken, bieten auch überregional aktive Unternehmen solche Mietmodelle an. Auch wenn sich die Angebote in vertraglichen Details unterscheiden, ist das Konzept ähnlich: Statt einer großen Anfangsinvestition wird ein monatlicher Betrag gezahlt. Dafür erhalten Sie neben der Installation und Planung der Anlage in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung.
Typisch für Mietverträge sind die langen Laufzeiten von meist 15 bis 25 Jahren. Bestandteil vieler Mietverträge ist die Möglichkeit die Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit kostenfrei zu übernehmen. Auch der vorzeitige Abkauf der Anlage und damit ein Ausstieg aus dem Mietverhältnis wird häufig angeboten – jedoch sind in diesem Fall die Kosten bedeutend höher als beim direkten Kauf einer Anlage. Beachten Sie, dass Sie sich in der Regel auch vertraglich verpflichten, dafür zu sorgen, dass der Mietvertrag auch bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird.
In der Nutzung der PV-Anlage unterscheidet sich die Mietvariante normalerweise nicht sehr von der Kaufvariante. Der produzierte Strom kann teilweise im Haushalt genutzt und der Überschuss ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.