Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Energy Sharing: Teilen Sie Solarstrom 2026 profitabel mit den Nachbarn

Stand:
Ab Juni 2026 können Sie durch neue Regelungen zum Energy-Sharing im Energiewirtschaftsgesetz Ihren selbst erzeugten Solarstrom mit den Nachbarn teilen. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Sie die Rendite Ihrer PV-Anlage steigern und gemeinsam von günstigem Lokalstrom profitieren können.
Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die neue Regelung zum Energy Sharing dürfen Sie ab Juni 2026 eigenen Solarstrom mit Ihren Nachbarn teilen.
  • Das macht Ihre Photovoltaikanlagen rentabler, wenn Sie ein Haus besitzen.
  • Nachbarn ohne eigene PV-Anlage können günstig lokalen Strom kaufen.
On

Was sich mit dem neuen Gesetz zum Energy Sharing ändert

Bisher war es schwierig, überschüssigen Solarstrom an Nachbarn weiterzugeben. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat im November 2025 neue Regelungen zum Energy-Sharing beschlossen. Ab Juni 2026 dürfen sich Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde zu Stromgemeinschaften zusammenschließen.

Sie können dann Ihren Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen – ohne Umweg über teure Stromanbieter. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihre Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Darin muss der Preis vereinbart werden (der Preis kann auch 0 Euro betragen). Anlagenbetreiber und die Personen, die den Strom zukünftig nutzen, müssen außerdem einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Außerdem müssen die Haushalte, in denen der Strom genutzt oder von denen Strom abgegeben werden soll, mit Smart Metern ausgestattet sein.

In Zeiten, in denen die PV-Anlage zu wenig oder keinen Strom liefert, werden die Stromnutzer:innen über einen selbst gewählten Lieferanten für den Reststrom versorgt. Sie haben somit zwei Lieferverträge: einen für PV-Strom über Energy-Sharing und einen für den Reststrom.

Mehr Nutzen für Ihre Solaranlage

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann durch Energy-Sharing höhere Einnahmen erzielen. Statt den Strom ins Netz einzuspeisen und eine kleine Vergütung zu bekommen, teilen Sie ihn mit Menschen in Ihrer Nähe. Sie können einen höheren Preis vereinbaren und machen dadurch Ihre Anlage wirtschaftlicher. So verkürzt sich die Amortisationszeit Ihrer Anlage deutlich. Da der Strom allerdings über das öffentliche Netz geteilt wird und dadurch Abgaben wie z. B. die Netzentgelte anfallen, sind die zusätzlich möglichen Einnahmen begrenzt.

Hinweis: Auch Mietgemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser können sich zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom nutzen. Wird der Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des „öffentlichen“ Stromnetzes verteilt, fällt das rechtlich allerdings nicht unter Energy-Sharing. Dann handelt es sich um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die schon seit Inkrafttreten des Solarpaket I im Jahr 2024 im Gesetz verankert ist.

Vorteile der neuen Regeln zum Energy-Sharing

  • Anlagenbesitzer:innen steigern die Rentabilität ihrer Anlage für eine schnellere Amortisation.
  • Nachbarn bekommen günstigen, sauberen Strom aus der Umgebung.
  • Reduziert Ihre Abhängigkeit vom Energiemarkt.
  • Menschen ohne eigene Photovoltaikanlage können sich direkt an der Energiewende in ihrer Nachbarschaft beteiligen.

Checkliste: Was Sie jetzt schon tun können

Damit Sie pünktlich zum Start des Energy Sharings profitieren, sollten Sie jetzt handeln. Tipps der Verbraucherzentralen:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die neuen Möglichkeiten des Energy-Sharings, insbesondere bei Ihrem Netz- und Messstellenbetreiber.
  • Lassen Sie einen Smart Meter installieren: Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung für die genaue Abrechnung des geteilten Stroms.
  • Solar-Check machen: Planen Sie Ihre PV-Anlage groß genug, um Reserven für das Sharing zu haben.
  • Gemeinschaft bilden: Sprechen Sie frühzeitig mit Nachbarn oder Freunden in der Nähe über eine mögliche Kooperation.
  • Software-Lösungen prüfen: Informieren Sie sich über Dienstleister, die Apps zur Verwaltung und Abrechnung von Stromgemeinschaften bieten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.