Diese Klausel ist natürlich klar und verständlich und daher nicht zu beanstanden. Betroffene können sich auf diese Klausel berufen und belastete Kosten für den „VR-RentePlus-Sofortrente“-Vertrag zurückverlangen. Weigert sich die Bank, sollten Sie die Verbraucherzentrale informieren, damit diese rechtliche Schritte prüfen kann.
Die Erfahrung aus anderen Rechtsstreitigkeiten mit den Finanzinstituten zeigte bislang stets, dass diese erst zugunsten ihrer Kunden einlenken, wenn sie gerichtlich dazu gezwungen werden. Die Verbraucherzentrale führt daher zur rechtlichen Klärung im Interesse der Verbraucher mehrere Klagen gleichzeitig. Unser Ziel ist es, die Übervorteilung der VerbraucherInnen durch diese Klauseln zu beenden. Über den Stand unserer Verfahren halten wir selbstverständlich auch die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informiert.
Aktuelle Verfahren
Wer? |
Was? |
Gegen wen? |
Ergebnis |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Abmahnung, Unterlassungsklage |
Sparkasse Ulm |
Unterlassungserklärung, 01.10.2019 |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Unterlassungsklage |
Kreissparkasse Kaiserslautern |
Klausel rechtswidrig. LG Kaiserslautern, Az. 2 O 850/19 vom 14.08.20, anhängig am OLG Zweibrücken, Az. 7U 106/20 |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Unterlassungsklage |
Sparkasse Westmünsterland |
Klausel rechtswidrig, LG Dortmund, Az. 25 O 8/20 vom 01.09.20, anhängig am OLG Hamm, Az. I-31 U 251/20 |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Unterlassungsklage |
Sparkasse Günzburg-Krumbach |
LG München, Az. 27 O 230/20, Verhandlung terminiert auf 11.01.2021 |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Abmahnung |
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch |
Unterlassungserklärung, 05.08.2020 |
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg |
Abmahnung |
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen |
Unterlassungserklärung, 16.10.2020 |
Wie Sie sich wehren können
Die Verbraucherzentrale rät Riester-Sparern, ihre Verträge bereits vor Beginn der Rente zu überprüfen. Finanzinstitute dürfen bei Riester Verträgen nur Kosten verlangen, auf die sie vorvertraglich hingewiesen haben und die rechtmäßig sind. Ferner müssen Sie nach § 7b AltZertG spätestens drei Monate vor Beginn der Auszahlungsphase über die konkret anfallenden Kosten informiert werden. Ihnen dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden, über die Sie vorab nicht informiert wurden und die gesetzlich nicht zulässig sind.
Bislang hat sich der Bundesgerichtshof mit den Kostenklauseln der Riester-Verträge noch nicht beschäftigt. Die Rechtslage ist also noch nicht abschließend geklärt (siehe vorstehende Übersicht zu unseren rechtlichen Maßnahmen). Möglicherweise finden die Anbieter auch legale Schlupflöcher, um eigene Kosten auf Kunden abzuwälzen und ihre Profite aus dem Riester Geschäft zu erhalten. Dennoch ist es Ihr gutes Recht, sich gegen unzulässige oder vor Vertragsabschluss nicht deutlich gemachte Kosten Ihres Riester Anbieters zu wehren. Dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen. Prüfen Sie aber zuvor, einer der beiden folgenden Sachverhalte für Ihren Vertrag zutreffend ist:
- Sie sind Kunde einer Sparkasse und/oder in Ihrem Vertrag steht eine Klausel, die sinngemäß wie folgt lautet: „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“
- Sie sind Kunde einer Volks- und Raiffeisenbank und/ oder in Ihrem Vertrag steht sinngemäß „„Abschluss- und Vertriebskosten werden für den Altersvorsorgevertrag nicht berechnet.“
Wenn Sie sich gegen die verlangten Kosten bzw. Provisionen wehren möchten, haben Sie derzeit im Grunde zwei Optionen:
- Sie warten den Fortgang der Rechtsprechung in Folge der Verbandsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab. Wir können hierbei lediglich die Zulässigkeit der streitgegenständlichen Klausel überprüfen lassen. Dies kann sich aber auch noch einige Jahre hinziehen. Voraussichtlich in 2021 werden sich die ersten Oberlandesgerichte mit der Frage beschäftigen. Ob bzw. wann sich der BGH dazu äußern wird, ist unklar. In diesem Fall können Sie Ihrem Kreditinstitut Ihre Verärgerung über die unerwarteten (hohen) Kosten mitteilen und sich das Recht auf Rückforderung vorbehalten bis zur abschließenden Klärung. Bislang sind uns weitere zivilrechtliche Klagen in der Sache noch nicht bekannt geworden.
- Sie verfolgen Ihre Ansprüche zivilrechtlich und holen sich Rat bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. Leider ist es uns nicht möglich, eine bestimmte Anwaltskanzlei zu empfehlen. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt eine Online-Datenbank mit allen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfügung. Dort können Sie nach Rechtsgebiet und Sitz der zuständigen Anwaltskammer gezielt nach Anwälten und Anwältinnen suchen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Fortgang und Ergebnis ihrer individuellen Rechtsdurchsetzung informieren.
Immer Ärger mit Riester
Die unzulässigen Abschlusskosten sind bei weitem nicht das einzige Ärgernis mit Riester, das in der Verbraucherberatung an die Verbraucherzentralen herangetragen wird:
- Wenn Versicherer unzulässig doppelt abkassieren
Bei Riester-Rentenversicherungen vieler Versicherer haben Versicherte in bestimmten Konstellationen doppelte Abschluss- und Vertriebskosten auf Teilbeiträge zahlen müssen. Riester-Sparer mit Kindern hat das besonders häufig getroffen. Das Verhalten der Versicherer hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als rechtswidrig eingestuft. Weitere Informationen hierzu haben wir hier für Sie zusammengestellt.
- Wenn Sparkassen und Volksbanken Zinsen falsch berechnen
Bei einigen Riester-Banksparplänen haben Sparkassen und Volksbanken eine weitere unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Hierbei geht es um die Berechnung der veränderlichen Grundzinsen. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise eine vierstellige Summe Zinsen nachfordern. Hier können Sie nachlesen, wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie Geld nachfordern können.
Warum Riester gescheitert ist und was wir stattdessen fordern
Die Beschwerden über die Riester-Rente in der Verbraucherberatung der Verbraucherzentralen reißen seit Jahren nicht ab. Immer wieder geht es dabei um die Kosten, die Anbieter von Riester-Verträgen in Rechnung stellen.. Ein Großteil der Sparbeiträge verschwindet aufgrund der hohen Provisionen, der Abschluss- und Verwaltungskosten. Die hier dargestellten rechtswidrigen Praktiken sind nur die Spitze des Eisbergs. Das Verhalten der Anbieter von Riester-Sparverträgen geht direkt zu Lasten der Renten der Sparer. Wenn die Politik an einer Rente über den Kapitalmarkt festhalten möchte, dann hat sie dabei die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt zu stellen. Deshalb setzen wir uns politisch für ein standardisiertes Basisprodukt in der privaten Altersvorsorge ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier