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Beanstandung rechtswidriger Klauseln / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung von rechtswidrigen Klauseln im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen VR-RentePlus. So wird u.a. die Klausel, dass beim Übergang von der Anspar- in die Auszahlungsphase einmalige Verwaltungsgebühren erhoben werden können, beanstandet.
Der Anbieter wurde antragsgemäß verurteilt (Az. 2 UKI 1/24).