Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Lebensversicherung: weniger Geld aus den Bewertungsreserven

Stand:
Die Reform der Lebensversicherung zum 1. August 2014 und in Teilen zum 1. Januar 2015 hat den Kunden finanzielle Nachteile beschert.
On

Bis zur Reform waren die Kunden bei Ablauf oder Kündigung ihres Vertrages zur Hälfte an den so genannten Bewertungsreserven zu beteiligen. Infolge der Neuregelung erhalten ausscheidende Kunden nun laut Finanzministerium im Durchschnitt circa 440 Euro weniger.

Im Einzelfall kann die gesetzliche Änderung Versicherungskunden aber auch teurer zu stehen kommen. Die Neuregelungen betreffen prinzipiell alle Inhaber einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung.

Was sind Bewertungsreserven?

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt. Seit 2008 sind Lebensversicherer per Gesetz verpflichtet, Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen zur Hälfte an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.

Durch die zurzeit niedrigen Zinsen sind die Kurswerte für ältere Staatsanleihen stark gestiegen, da diese höher verzinst sind als jetzt ausgegebene Staatsanleihen. Hier sind hohe Bewertungsreserven entstanden, die die Versicherungsunternehmen an die Kunden, deren Verträge auslaufen oder gekündigt werden, auszahlen müssten. Dagegen wehrten sich die Versicherungen mit dem Argument, in der jetzigen Niedrigzinsphase die Garantieleistungen für ältere Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllen zu können.

Was bedeutet das für bestehende Verträge?

Die Reform wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Auszahlung geringer ausfällt als von den Kunden erwartet. Sie muss es aber nicht. Grundsätzlich haben die Kunden weiterhin Anspruch, an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wie vor der Reform beteiligt zu werden - sofern die Versicherungsgesellschaft diese Reserven nicht benötigt, um seine Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Es lässt sich für keinen Versicherer mit Gewissheit voraussagen, ob die Kunden mit einer Kürzung der Reserven rechnen müssen.

Vorstellbar ist jedoch, dass einige Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven vollständig oder auch nur zum Teil kürzen werden. Allerdings müssen die Eigentümer der Versicherer bei einer Kürzung oder bei einem Wegfall auch in gleichem Maße auf ihre Gewinnausschüttung verzichten. Gesellschaften, die sich im Eigentum von Aktionären befinden, müssen demnach zur Not die Dividenden kürzen, um die Garantien zu gewährleisten.

Nicht voreilig kündigen oder einen neuen Vertrag abschließen

Es ist wichtig, eine bestehende Lebens- oder Rentenversicherung ‒ wenn überhaupt ‒ erst nach sorgfältiger Überlegung zu kündigen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung entfallen Anteile an den Schlussüberschüssen. Ob eine Kündigung vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die neuen Regelungen gelten selbstverständlich auch für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die nach der Reform abgeschlossen wurden. Der Neuabschluss eines Vertrages mit einem Garantiezins, der seit 1. Januar 2017 nur noch 0,9 Prozent  beträgt, ist für die meisten nicht empfehlenswert und auf jeden Fall eingehend zu überlegen.

Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?
Schmuckbild

So funktioniert die Wärmepumpe im Altbau

Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Stunde. Über ihre Verwendung im Altbau wird viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale räumt mit Mythen auf und gibt Tipps, wie Wärmepumpen auch im Altbau für wohlige Wärme zu moderaten Preisen sorgen und dabei das Klima schützen.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.