Smartphones sind mehr als technischen Geräte sie sind vielfach Lebensgefühl und Statusobjekt, aber auch praktische Helfer für den Alltag. Was einem lieb und wichtig ist, möchte man nicht missen. Was liegt also näher, als an eine Absicherung durch eine Smartphoneversicherung zu denken? Verkauft werden die Versicherungen von ein paar Versicherern sehr gerne direkt im Elektronikshop, häufig gleich zusammen mit den mobilen Telefonen.
Wir geben Ihnen Hinweise und Handlungsempfehlungen.
Braucht man die Smartphoneversicherung?
Antwort vorab: Selten! - Warum?
Aufwand ist nicht versichert: Der Verlust des Smartphones ist ärgerlich und bringt oft viel Aufwand und Ärger mit sich: Die SIM-Karte muss gesperrt, ein neues Gerät gekauft und die Kontaktdaten mühsam wiederhergestellt werden. Manche Daten sind ganz verloren. doch den zusätzlichen Aufwandnimmt die Versicherung nicht ab.
Es geht nicht um große Summen: Ganz egal ob man Smartphoneversicherungen teuer findet oder nicht: der mögliche Höchstschaden - Smartphone ist weg oder kaputt - beträgt nur wenige Hundert Euro. Es geht also nicht um große finanzielle Risiken.
Andere Versicherungen sind wichtiger: Versicherungen kann man gegen viele finanzielle Risiken abschließen. Dabei ist sinnvoll, sein eigenes Versicherungsbudget im Auge zu behalten: Wieviel Geld will man für Versicherungen insgesamt überhaupt ausgeben? Eine Priorisierung ist sehr empfehlenswert, hohe finanzielle Risiken gehören als Erstes versichert. Denn bei Risiken wie der eigenen Berufsunfähigkeit geht es schnell um "Schadenshöhen" von 200.000 Euro und mehr. Dagegen sind mögliche versicherte Smartphoneschäden winzig. Ohne Priorisierung passiert es leicht, dass man zwar für allerlei Schnickschnack-Versicherungen Geld ausgegeben hat, für wichtige Versicherungen aber nichts mehr übrig ist.
Oft wird nur der Zeitwert ersetzt: In der Smartphoneversicherung wird nach den meisten Versicherungsbedingungen nicht etwa der Neuwert ersetzt, sondern der Zeitwert also das, was das Smartphone am Schadenstag noch wert war. Doch der Zeitwert ist vielfach niedrig. Oft gibt es in den Bedingungen auch Wertstaffeln in Abhängigkeit vom Alter. Damit bezahlt der Versicherer je nach Alter des Gerätes beispielsweise nur noch 40 oder 60 Prozent des Neuwertes.
Abzug eines Selbstbehalts: Der Versicherer zieht von seiner Leistung sehr häufig noch einen Selbstbehalt ab, also einen Eigenanteil, den der Verbraucher selbst zahlen muss. Das können je nach Bedingung und Wert des Smartphones 30 oder auch 90 Euro sein. Mindert man den versicherten Zeitwert um den vereinbarten Selbstbehalt, umfasst die finanzielle Absicherung für das Smartphone sehr häufig nicht mehr allzu viel.
Versicherungsleistung: Gebrauchtgerät Kein Witz, sondern sehr häufige Bedingungsrealität: In vielen Fällen schreibt der Versicherer in die Bedingungen, dass er statt in Geld in Naturalien leistet, sprich in Form eines gebrauchten Smartphone des gleichen Modells oder auch in Form eines gebrauchten anderen Gerätes der "gleichen Art und Güte". Doch wer möchte solch ein Austauschgerät? Wer kann schon von außen beurteilen, wie gut das Tauschgerät noch funktioniert? Ob es frei von Softwarefehlern oder Viren ist? Auch gibt es Gebrauchtgeräte häufig schon für wenige Euro beispielsweise über Auktionsplattformen zu kaufen. Nur in wenigen Bedingungen wird, falls das Gerät nicht mehr repariert werden kann oder es gestohlen worden ist, der Kaufpreis ersetzt.
Doppelversicherung mit Hausratversicherung
Wer eine Hausratversicherung hat, ist für bestimmte Smartphone-Risiken bereits versichert. Im Schadensfall gibt es dann selbstverständlich nicht zwei Mal Entschädigung.
Der Vertrieb
Versicherungen kauft man beim Experten das können Versicherungsberater und gute Versicherungsmakler sein. Wie der Marktcheck gezeigt hat, Ist es gefährlich, wenn über bestimmte Vertriebswege Versicherungen von Versicherungslaien verkauft werden. Falls doch, dann ist unabdingbar, dass Versicherer Verbraucher unterstützen, die Wichtigkeit unterschiedlicher Versicherungssparten zu erkennen und den Blick für das eigene individuelle Versicherungsbudget zu schärfen
Häufige Versicherungsbedingungen
Es gibt eine Menge bedingungsgemäßer Einschränkungen, in welchen Fällen der Versicherer nicht bezahlt. Das ist nicht unüblich, denn würden Versicherer in jedem denkbaren Fall einen Schaden am Smartphone bezahlen, wäre die Versicherung für Verbraucher deutlich teurer.. Problematisch wird es jedoch, wenn die Ausschlüsse ein Übermaß erreichen und wenn die Bedingungen unklar formuliert sind oder das "Kleingedruckte" so winzig klein und schwer leserlich geschrieben ist, dass es niemand liest. Hierin haben manche Versicherer eine wahre Meisterschaft erreicht.
Die Tabelle zeigt einige finanzielle Risiken, die Smartphoneversicherungen zwar absichern können, doch sind dabei vielerlei Einschränkungen zu beachten.
Versicherbare Schäden durch | Einschränkungen (Beispiele) |
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Bedienungsfehler | Keine Versicherungspflicht bei Verwendung des Gerätes außerhalb der Betriebsvorschriften; unklar ist dabei , was kaputt gehen kann, solange man sich an die Bedienanleitung hält. |
Bruch | Nicht bei kosmetischen Schäden wie |
Diebstahl | Nur wenn das Smartphone immer beaufsichtigt oder direkt am Körper getragen wird. |
Einbruchdiebstahl | Smartphone muss aber in verschlossener Wohnung oder verschlossenem Auto gewesen sein, teilweise Versicherungsschutz nur nachts. |
Feuer | In den Smartphone-Bedienungsanleitungen steht oft etliches, was Verbraucher dabei beachten müssen, z.B.: keine beschädigten Netzkabel nutzen, sie nicht mit nassen Händen berühren und nicht während des Ladevorganges telefonieren. |
Flüssigkeiten | Bedienungsanleitung muss beachtet worden sein. Dort wird regelmäßig darauf hingewiesen werden, dass das Gerät trocken zu halten ist also nicht im Regen telefonieren und nicht die Cola drüber leeren. |
Konstruktionsfehler | Falls überhaupt mit versichert, dann sind dafür zunächst Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegen Händler beziehungsweise Hersteller zu nutzen. |
Kurzschluss | Nur wenn Bedienungsanleitung beachtet wurde und keine unsachgemäße Reparaturversuche Grund für Kurzschluss ist. |
Überspannung | Durch Gewitter können Überspannungen verursacht werden, wodurch Smartphones beim Laden beschädigt werden können. Mitversicherung auch in einer eventuell bestehenden Hausratversicherung. |
Raub | Wird das Smartphone mit Gewalt entwendet wäre auch in der Hausratversicherung mit versichert. |
Verschleiß | Nicht bei kosmetischen Schäden wie Kratzern, Dellen etc. |
Die Liste möglicher abgesicherter Schäden ist zwar lang, die Einschränkungen sind jedoch oft massiv. Dabei gilt immer: Die Versicherer erwarten, dass man sich sehr vorsichtig verhält und strikt die Vorgaben der Bedienungsanleitung des Smartphones einhält.
Kratzer sind kein Versicherungsfall: Kratzer und auch Lacksplitterschäden gelten als Schönheitsfehler und sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherung greift erst, wenn der ordnungsgemäße Gebrauch des Smartphones beeinträchtigt ist. Damit ist auch der Nutzen der Mitversicherung von "Verschleiß" ziemlich eingeschränkt: Denn es zeigt sich Verschleiß ja gerade oft in solchen kosmetischen Schäden.
Liegenlassen und Verlieren ist nicht versichert:
Wird das Smartphone unbeabsichtigt liegen gelassen oder geht es aus Unachtsamkeit verloren, bezahlen Versicherer mit Verweis auf die Bedingungen regelmäßig nicht. Denn das ist bedingungsgemäß ausgeschlossen bzw. kann als nicht sorgfältiges Handeln angesehen werden.
Eingeschränkter Diebstahlschutz: Versichert gegen Diebstahl ist das Smartphone nur, wenn Besitzer gut darauf aufpassen. Wer das mobile Telefon in der Jackentasche an der Kneipengarderobe unbeobachtet hängen lässt, wird nach einem Diebstahl vom Versicherer nichts bekommen. Man muss mindestens so vorsichtig sein, wie wenn man keinen Versicherungsschutz hätte. In manchen Bedingungen ist Diebstahl gar nicht versichert oder es wird ein hoher Selbstbehalt vereinbart.
Es besteht im Schadensfall noch Gewährleistung/Garantie durch Händler/Hersteller? In solchen Fällen winken Versicherer in den Versicherungsbedingungen sehr gerne ab: Die Kosten für die Schäden sollen zunächst einmal der Händler bzw. der Hersteller tragen. Für Verbraucher ist das ein Mehraufwand mit zusätzlichen Wegen.
Vertragslaufzeit: Gut ist es, sich vorab zu überlegen, wie lange eine Absicherung sinnvoll ist. Die Laufzeit der Verträge ist unterschiedlich geregelt: Mal ist eine feste Vertragslaufzeit vorgegeben, mal wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im zweiten Fall ist eine Kündigung spätestens dann ratsam, wenn das Smartphone älter und damit nahezu wertlos geworden ist - Kündigungsfrist einhalten!
Rechtliche Situation
Vorprogrammierter Streit: Die Rahmenbedingungen vieler Smartphoneversicherungen lassen Streit zur Leistungspflicht des Versicherers vorprogrammiert erscheinen. Wurde nach der Bedienungsanleitung gehandelt? Wie ist der Schaden entstanden?
Mit dem Gutachten eines Sachverständigen, kann untersucht werden, ob das Smartphone so kaputtgegangen ist, wie vom Verbraucher beschrieben. Doch die Gutachten sind nicht unumstritten, in manchen Fällen verweigern Versicherer die Leistung zunächst. Im Falle eines Streites ist die Ausgangslage für Verbraucher nicht gut. Denn wegen des geringen Streitwertes sind Gerichtsprozesse zwar möglich, doch das Prozesskostenrisiko ist hoch in Relation zu dem, was gewonnen werden kann (Wert Smartphone). Auch ist es bei solchen Streitwerten oft nicht ganz einfach, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu finden. Im schlechtesten Fall zahlen Verbraucher außerdem die Prozesskosten und die Kosten für den Gutachter.
Versicherungsbedingungen waren zum Teil rechtswidrig:
Immer wieder mahnt die Verbraucherzentrale auch rechtswidrige Bedingungen ab. So wollte ein Versicherer, dass der Versicherungsschutz erst nach einer Freischaltung per Internet beginnen und dass diese Freischaltung nur binnen eines Jahres nach Erwerb möglich sein sollte nach dieser Zeit sollte der Versicherungsschutz zwar bezahlt sein, aber gar nicht erst beginnen. Verbraucher hätten dann bezahlt, ohne dafür Versicherungsschutz zu bekommen.
In einem anderen Fall schrieb ein Versicherer in seine Bedingungen eine Klausel, wonach er nach Eintritt des Versicherungsfalles den Originalkaufbeleg des Smartphones ausgehändigt bekommen wollte. Doch damit müssten Versicherungsnehmer unter Umständen einen Kaufbeleg abgeben, auf dem auch noch andere Geräte, die sie gleichzeitig gekauft hatten, draufstehen. Gehen diese Geräte später kaputt, wäre es schwierig, die Gewährleistungsrechte ohne Beleg durchzusetzen.