Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung?

Stand:
Die Rechnung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin fällt höher aus als im Vorfeld angekündigt? Hier erklären wir Ihnen, welche Preisunterschiede akzeptabel sind und wie Sie auf unangemessene Rechnungen reagieren können.
Geld und Kosten sparen beim Zahnarzt mit dem roten Sparschwein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor Behandlungsbeginn sollte Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag (inkl. Steigerungssätze) erstellen lassen, um eine beweisfähige Vergleichsvorlage für die spätere Rechnung zu haben.
  • Kostenvoranschlag und Endrechnung dürfen bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten maximal bis 20 Prozent voneinander abweichen.
  • Bei Streitigkeiten über die Rechnungshöhe kann Ihnen eine Rechnungsprüfung bei der Landeszahnärztekammer weiterhelfen. Dieser Service ist jedoch aktuell nur bei den Landeszahnärztekammern BerlinBrandenburgHessenMecklenburg-Vorpommern, NiedersachsenNordrhein, Sachsen und Schleswig-Holstein für Sie kostenlos.
Off

Vor Behandlungsbeginn: Schriftlichen Kostenvoranschlag einholen!

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind: Als Patient:in sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn einen Überblick über die Kosten verschaffen, die Sie zu erwarten haben. Sie sollten sich diese in Form eines Kostenvoranschlages schriftlich bestätigen lassen. Speziell beim Zahnersatz spricht man auch von dem Heil- und Kostenplan. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Eine Zahnarztpraxis ist gesetzlich verpflichtet, ihre Patient:innen vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufzuklären, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht zahlt. Das nennt man "wirtschaftliche Aufklärung" nach § 630c Abs. 3 BGB. Es reicht daher nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt. Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein.

Wichtig: Werden Ihnen die Kosten, die Sie selbst zahlen müssen, nicht im Vorfeld von der Praxis in Textform mitgeteilt, sind Sie berechtigt, die Zahlung dieser Kosten zu verweigern. Das gilt, sofern Sie der Behandlung bei ordnungsgemäßer Kosteninformation nicht zugestimmt hätten.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Kostenvoranschläge stellen zwar keine Preisgarantie dar, sind aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt oder die Zahnärztin nur in begründeten Fällen davon abweichen darf. Das kann der Fall sein, wenn im Verlauf der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten.

Aber: Sind in Praxis bereits vor Behandlungsbeginn mögliche Schwierigkeiten bekannt, die Änderungen im Preis auslösen können, dann muss sie Sie über diesen Umstand vorher informieren.
 

Aus dem Kostenvoranschlag sollte ersichtlich werden, welche Kosten für das Honorar des Zahnarztes oder der Zahnärztin sowie für Labor und Material anfallen.

Kostenvoranschläge für Material- und Laborkosten sind grundsätzlich verbindlich, sofern es sich um ein zur Zahnarztpraxis gehörendes Labor handelt. Handelt es sich um ein Fremdlabor, reicht es aus, wenn der Zahnarzt oder die Zahnärztin den Betrag lediglich schätzt und Sie auf diesen Umstand hinweist.

Welche Preisunterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Zahnarztrechnung sind erlaubt?

Entscheidend sind der Einzelfall und der Grund für den Preisunterschied. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20 Prozent zulässig.

Wie wehre ich mich gegen überhöhte Zahnarztrechnungen?

Zunächst sollten Sie das Gespräch suchen. Hilft das nicht weiter, bitten Sie um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass Sie die Rechnung extern überprüfen lassen möchten. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern BerlinBrandenburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein, Sachsen und Schleswig-Holstein möglich.

Schildern Sie den Grund Ihrer Beschwerde (z.B. keine Aufklärung über die Kosten, höhere Kosten als zunächst veranschlagt, weitere und/oder andere Leistungen in der Rechnung aufgeführt als erbracht wurden) und fügen nach Möglichkeit eine Kopie der Behandlungsunterlagen bei. Bei den meisten Zahnärztekammern gibt es zudem ein Patiententelefon, wo die Mitarbeiter:innen Ihnen bei der Einreichung der Beschwerde behilflich sind.

In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich. Zwar ist die Entscheidung der Landeszahnärztekammer für den Zahnarzt oder die Zahnärztin nicht verbindlich. Diese werden sich dennoch überlegen, ob sie Sie auf Zahlung des Honorars tatsächlich verklagen oder sich mit Ihnen auf den Vergleichsvorschlag ihrer Berufsaufsicht einigen.

Übersicht über alle Landeszahnärztekammern

Taste mit der Aufschrift: Ihre Beschwerde ist und wichtig!

Ihre Beschwerde

Probleme mit dem Zahnarzt?
Über unser Beschwerdeformular können Sie Ihrem Ärger Luft zu machen.

Pinnwand mit den Merkzetteln

Beschwerde-Pinnwand

Lesen die Erfahrungsberichte anderer Patienten auf unserer Beschwerde-Pinnwand.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.