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Ärger in der Zahnarztpraxis - wer hilft weiter?

Stand:
Nicht immer verläuft die Behandlung beim Zahnarzt oder der Zahnärztin ohne Probleme. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.
Telefonistin mit Headset berät Patienten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Unzufriedenheit mit Zahnersatz oder Füllungen, Verweigerung von Kassenleistungen oder überteuerte Rechnungen gehören zu häufigen Ärgernissen von Patient:innen.
  • Manchmal möchte man eine unabhängige zweite Meinung haben, zum Beispiel zu seinem Heil- und Kostenplan oder zu einer vorgeschlagenen Therapie. 
  • Wir zeigen Ihnen welche Hilfs- und Beratungsangebote es gibt.
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Patientenberatungsstellen der Verbraucherzentralen helfen

In vielen Bundesländern bieten die Verbraucherzentralen in ihren Beratungsstellen eine persönliche Beratung zu Gesundheitsthemen an. Wer Fragen zu seinen Rechten als Patient:in hat oder wer mit seinem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gescheitert ist, kann sich dort von speziell geschulten Mitarbeiter:innen oder Honoraranwält:innen beraten lassen.

In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bieten die Verbraucherzentralen spezielle zahnärztliche Beratung, zum Beispiel zum Thema Zahnersatz an. Dies geschieht in Kooperation mit Zahnärzt:innen der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Übersicht aller Beratungsstellen und Angebote der Verbraucherzentralen.

Hier finden Sie unabhängige Beratung

Die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (kurz: BAGP) ist eine Arbeitsgemeinschaft von regionalen unabhängigen Patientenstellen. Sie hilft und berät auch zu zahnärztlichen Themen.

Die Patientenstellen helfen zum Beispiel bei Konflikten mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt oder der Krankenkasse. Sie beantworten allgemeine Fragen über Behandlungskosten und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und leisten Unterstützung bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Übersicht aller Beratungsstellen der BAGP

Viele Krankenkassen bieten einen Beratungsservice

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten einen kostenlosen, zahnärztlichen Beratungsservice für ihre Versicherten an. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Beratungsmöglichkeiten.

Liegt ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler vor, ist die Krankenkasse sogar verpflichtet, ihre Versicherten zu unterstützen. Besteht ein Verdacht auf Mängel, etwa bei eingegliedertem Zahnersatz, kann die Krankenkasse dies mit einem Mängelgutachten prüfen lassen. Dieser Service ist für Patient:innen kostenlos. Allerdings entscheidet die Krankenkasse und nicht Sie als Patient:in über die Frage, ob ein Gutachten angefertigt wird oder nicht.

Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Die Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV'n) bieten teilweise getrennt und teilweise gemeinsam Patientenberatungsstellen in den einzelnen Bundesländern an. Wenn Sie sich als Patient:in zu zahnmedizinischen Behandlungen beraten lassen möchten, Fragen zum Heil- und Kostenplan haben oder eine Rechnung überprüfen möchten, finden Sie bei den Landeszahnärztekammern BerlinBrandenburgHessenMecklenburg-Vorpommern, NiedersachsenNordrhein, Sachsen und Schleswig-Holstein kostenlose Beratungsangebote.

Wer den Verdacht hat, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat oder sich ansonsten falsch verhalten hat, kann sich direkt bei diesen Stellen beschweren. Im Falle von konkreten Anhaltspunkten sollten (Landes-)Zahnärztekammern und KZV'n in ihrer Funktion als Berufsaufsicht Verdachtsfällen nachgehen und diese gegebenenfalls ahnden.

Wichtig: Schildern Sie dort den Grund Ihrer Beschwerde (zum Beispiel keine Aufklärung über die Kosten, höhere Kosten als zunächst veranschlagt, weitere und/oder andere Leistungen in der Rechnung aufgeführt als erbracht) und fügen Sie nach Möglichkeit eine Kopie der Behandlungsunterlagen bei. Bei den meisten Zahnärztekammern und KZV'n gibt es zudem ein Patiententelefon, deren Mitarbeiter:innen Ihnen bei der Einreichung der Beschwerde behilflich sind.

Übersicht aller Beratungsangebote von Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Speziell zum Thema "Zahnersatz" haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern ein sogenanntes Zweitmeinungsmodell eingerichtet. Hier können Patient:innen sich in einer persönlichen Beratung eine zweite Meinung zu ihrer geplanten Zahnersatzbehandlung einholen. Vorteil: Die beratende Zahnärztin oder der beratende Zahnarzt darf die geplante Behandlung nicht selbst übernehmen, zieht also somit auch keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Beratung. Dieser Service steht allerdings nur gesetzlich Versicherten zu.

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