Die Wahl der studentischen Krankenversicherung
Für die studentische Pflichtversicherung oder die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse stehen zur Auswahl: AOK, Ersatzkassen, Knappschaft, Betriebs- und Innungskassen des Wohn- oder Studienortes. Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Krankenversicherungspflicht ist die Kasse auszusuchen. Familienversicherte haben kein eigenes Wahlrecht, für sie gilt die Entscheidung des Kassenmitgliedes. Bei privaten Krankenversicherern besteht prinzipiell freie Wahlmöglichkeit. Wegen der Tarifunterschiede lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Private Versicherung
Wer privat krankenversichert ist und durch das Studium versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag "befreien" lassen und privat kranken versichert bleiben. Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Normalerweise gilt die Befreiung für das ganze Studium und kann während dieser Zeit nicht mehr widerrufen werden. Eine gesetzliche Versicherung ist somit normalerweise erst nach Studienende, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung möglich.
Studienbewerber / Erstsemester
Studienbewerber sollten sich vor der Einschreibung von der zuständigen Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen und mit den übrigen Unterlagen einreichen. Beim Wechsel der Hochschule ist eine neue Bescheinigung vorzulegen. Zuständig ist die Krankenkasse, bei der die Erstsemester als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder werden. Bei Studienbewerbern, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen, muss ebenfalls eine Kasse den Antrag bearbeiten und die Befreiung ausstellen.