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Putzhilfe im Internet: Tipps für den Umgang mit Buchungsportalen

Stand:
Putz-Portale können hilfreich sein, wenn man bei der Suche nicht nur den Preis und die Bewertung des Services checkt, sondern auch darauf achtet, dass die Reinigungskräfte versicherungstechnisch ausreichend abgesichert sind und nicht unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Dienstleister mit angestellten Reinigungskräften oder mit von ihnen beauftragten Firmen bieten mehr Sicherheit vor illegaler Beschäftigung als bloße Vermittlungsportale.
  • Es lohnt sich, ein Leistungsprofil zu erstellen und die Konditionen zu vergleichen.
  • Die Ausgestaltung des Vertrags ist entscheidend im Falle von Reklamationen und Haftungsfragen.
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Putzen, waschen, bügeln – wem das Saubermachen im Haushalt nicht mehr gut von der Hand geht, der benötigt eine Hilfe im Haushalt, die diese Alltagsarbeit zuverlässig erledigt. Das Angebot an guten Putzhilfen vor Ort ist oft jedoch knapp bemessen, professionelle Reinigungsfirmen sind häufig ausgebucht. Freie Putzkräfte mögen vielfach keine Anstellung, sondern lieber eine Entlohnung bar und somit schwarz in die Hand.

Buchungsportale im Internet versuchen bei dieser Lage zusätzlich den Bedarf zu decken: Sie vermitteln Putzhilfen für private Haushalte vorzugsweise in Ballungsgebieten. Hilfreich sind sie dann, wenn man bei der Suche nicht nur den Preis und die Bewertung des Services checkt, sondern auch darauf achtet, dass die Reinigungskräfte versicherungstechnisch ausreichend abgesichert sind und nicht unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden.
 

  1. Angebot auf der Website: Wichtig bei der Online-Suche sind eine übersichtliche Struktur des Angebots, hilfreiche Erläuterungen und die Angabe von Kontaktmöglichkeiten sowie eines festen Ansprechpartners für Rückfragen und Reklamationen.
     
  2. Mit legaler Beschäftigung auf der sicheren Seite: Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder und Haftstrafen nach sich ziehen. Auftraggeber sollten daher besser den legalen Weg beschreiten und darauf achten, dass für den Putzdienst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die Geschäftsmodelle von Portalbetreibern sind in dieser Hinsicht sehr unterschiedlich. Das Angebot reicht von der Vermittlung sozialversicherungspflichtig Angestellter über die Beauftragung von Subunternehmen bis hin zur Vermittlung von selbstständigen Kräften.

    Einige Portale stellen Putzdiensten auch lediglich eine Plattform zur Jobsuche zur Verfügung. Die Anmeldung von Haushaltshelfern muss dann der Auftraggeber in die Hand nehmen.

    Mehr Sicherheit als bloße Vermittlungsportale bieten Dienstleister mit angestellten Reinigungskräften oder mit von ihnen beauftragten Firmen. Hier sind Haushaltshilfen sozialversicherungspflichtig angemeldet. Und Kunden sind vor illegaler Beschäftigung und deren Folgen weitestgehend geschützt.
     
  3. Leistungsprofil erstellen und vergleichen: Die Konditionen zur Absicherung der Kunden sowie die Preise für die Raumpflege weichen auf den Putz-Portalen stark voneinander ab. Private Auftraggeber sollten deshalb zuvor zusammenstellen, welche Leistungen im Einzelnen erbracht werden sollen und den Umfang sowie die Preise von mehreren Portalen miteinander vergleichen.

    Hierbei ist unter anderem auch zu klären, in welchen zeitlichen Intervallen die Putzdienste erbracht werden sollen, ob ein Reinigungstermin verlegt oder storniert werden kann, welche Kündigungsfrist gilt und ob ein Kundenservice auch für akute Beschwerden erreichbar ist.

    Nach Beendigung des Putzdienstes sollten die einzelnen Posten in einer ordnungsgemäßen Rechnung aufgeführt sein. Mit diesem Nachweis können Kunden bis zu 20 Prozent vom Finanzamt erstattet bekommen.
     
  4. Reklamation und Haftung: Hat ein Dienst nicht gründlich sauber gemacht, kam zu spät oder ist zu früh wieder gegangen, hat Kundenwünsche ignoriert – dann sollten die mangelhaften Leistungen reklamiert und Rückforderungen geltend gemacht werden. Bei Unfällen oder Schäden durch Putzdienste im Haushalt kommt es darauf an, wie der Dienstleistungsvertrag ausgestaltet ist.
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