Pfannenwender, Silikon-Backformen oder Kindergeschirr aus Melamin tragen meist Hinweise für eine sichere Verwendung. Oft sind diese aber schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht.
In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen festgestellt, dass viele Hersteller ihrer Kennzeichnungspflicht nicht ausreichend nachkommen. Mit einem Videoclip und einem Pocketplaner informieren die Verbraucherzentralen über den sicheren Umgang mit Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff.
Da die von Kunststoffgebrauchsgegenständen ausgehenden Risiken Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer bekannt und die Angaben der Hersteller oft unzureichend sind, wollen die Verbraucherzentralen mit ihrem Material eine praktische Hilfestellung geben. Denn zu wissen, dass bestimmte Kunststoffe wie beispielsweise Melamin nur Temperaturen von etwa 70° Celsius vertragen, kann nicht vorausgesetzt werden. So sind Fehlverwendungen wie die Erhitzung von Melamingeschirr in der Mikrowelle über 70° Celsius möglich. Schädliche Stoffe können dann aus dem Material auf Lebensmittel übergehen. Wenn solche wesentlichen Hinweise nur auf der Verpackung oder einem Aufkleber gestanden haben, können Verbraucher die wichtigen Unterschiede im täglichen Gebrauch nur schwer erkennen.
Im neuen Video der Reihe "Verbraucherschutz in 100 Sekunden", erfahren die Zuschauer auf unterhaltsame Weise vom Protagonisten Bernd und seiner Freundin den richtigen Umgang mit Küchenutensilien. Infomaterial zum schnellen Nachschlagen erhalten Verbraucher kostenlos in Form eines handlichen Pocketplaners in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dieser informiert über die Bedeutung der wichtigsten Symbole auf Küchengebrauchsgegenständen wie "nicht für die Mikrowelle geeignet", "nicht für den Geschirrspüler geeignet" und die Bedeutung von Temperaturangaben.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es erforderlich, dass diese Hinweise für eine sichere Verwendung in Wort und Bild gut lesbar, verständlich und dauerhaft auf den Produkten angebracht werden. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, muss die entsprechende EU Verordnung nachgebessert und präziser gefasst werden.
Video: Verbraucherschutz in 100 Sekunden Heiße Küchenutensilien sicher verwenden
Informationen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale: Alles rund um Verpackungen