Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Dinitrophenol (DNP): Verbraucherzentralen warnen vor dem Kauf

Stand:
Die Chemikalie Dinitrophenol (DNP) wird europaweit in Onlineshops illegal in als Fatburnern / Schlankheitsmittel vor allem für Bodybuilder angeboten. Sie reichert sich im Körper an und wird dadurch lebensgefährlich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2,4-DNP ist eine hochgiftige Chemikalie, die die Wärmeproduktion des Körpers steigert. Achtung, kann der Gesundheit schaden
  • Das kann auch in vielen kleinen Mengen eingenommen zum Tod durch Überhitzen führen. ​​
  • DNP ist nicht als Arzneimittel zugelassen und darf auch nicht als Diät- oder Nahrungsergänzungsmittel oder als Zutat in diesen verkauft werden.
  • DNP steht seit 2024 auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur.
On

Was steckt hinter der Werbung?

Dinitrophenol (DNP) wird immer noch – verbotenerweise – in meist ausländischen Onlineshops als Fatburner / Schlankheitsmittel vor allem für Bodybuilder angeboten. Die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems RASFF kommen vor allem aus Großbritannien und Zypern. Bei 2,4-DNP handelt es sich um eine hochgiftige Chemikalie, die ursprünglich als Sprengstoff verwendet wurde. Sie steigert die Wärmeproduktion des Körpers (Thermogenese), was bei gleichbleibender Energiezufuhr zu einem vermehrten Fettabbau führt.

Dinitrophenol (DNP) steht seit 1. Januar 2024 auf der Dopingliste (Verbotsliste) der Welt-Anti-Doping-Agentur.

Die anbietenden Onlineshops sitzen in der Regel im Ausland, auch wenn sie sich den Anschein geben, ihren Firmensitz in Deutschland zu haben. Die Seiten bzw. zugehörige Blogs sind in (schlecht übersetztem) Deutsch abgefasst. Die Seiten weisen oft kein Impressum auf bzw. haben keinen Firmensitz in der EU. Die Gefahren werden meist klein geredet, teilweise werden die Firmenlogos bekannter Pharmafirmen abgebildet. Einige empfehlen Bitcoins als Zahlungsmittel. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Produktanbieter, die den Begriff "DNP" oder auch "Dinitrophenol" nur als Lockwort für die Suchmaschinen nutzen, ohne aber tatsächlich DNP zu verwenden. Legal findet DNP Verwendung in Holzschutzmitteln und Pestiziden.

Was bewirkt DNP und wie gefährlich ist es?

DNP entkoppelt die oxidative Phosphorylierung der Atmungskette, wirkt also auf das energieliefernde System. Um genügend Adenosintriphosphat (ATP) zu bilden, steigert die Zelle den Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel, was zur Gewichtsreduktion führt. Gleichzeitig wird aber auch die Wärmeproduktion massiv gesteigert, es kommt zur Hyperthermie. Der Mangel an ATP und der erhöhte Stoffwechsel führt zu Multiorganversagen und plötzlichem Herztod. Das lässt sich dann auch durch ärztliches Eingreifen nicht mehr stoppen. Besonders problematisch: Der Stoff reichert sich im Körper an, so dass auch viele kleine Mengen zu einem tödlichen Ergebnis führen können. In den letzten Jahren gab es mehrere Todesfälle nach dem Konsum von DNP, Großbritannien spricht von einer signifikanten Anzahl. Die tödliche Einmaldosis liegt bei ein bis drei Gramm. Durch die Anreicherung können aber auch geringere Dosen, über mehrere Tage genommen, tödlich sein.

Symptome für eine Vergiftung mit DNP sind Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüche, Schwindel. Hautrötungen, Atemnot, Blutdruckabfall und Herzrhythmusstörungen. Haut, Augen und Schweiß können sich gelb färben.

Wer DNP konsumiert hat oder den Verdacht hat, dass es in einem verwendeten Nahrungsergänzungsmittel bzw. Fatburner undeklariert enthalten war, sollte die Verwendung sicherheitshalber sofort stoppen und unverzüglich ärztlichen Rat suchen oder sich bei einer Giftnotrufzentrale melden.

Im Verdachtsfall sollten Sie das Produkt an die örtliche Lebensmittelüberwachungsbehörde (bei der Stadtverwaltung erfragen) übergeben.

Wie ist die Rechtslage?

2,4-DNP ist nicht als Arzneimittel zugelassen und darf auch nicht als Diät- oder Nahrungsergänzungsmittel oder als Zutat in diesen verkauft werden. Der Verkauf ist eine Straftat. Die Verwendung im Wettkampfsport gilt als (verbotenes) Doping.

In Großbritannien haben die zuständigen Behörden DNP seit dem 1. Oktober 2023 als Gift (poison) eingestuft. Der Verkauf ist eine Straftat, die mit Gefängnis bestraft werden kann.

Was tun die Behörden?

Seit 2019 gingen im europäischen Schnellwarnsystem RASFF knapp 80 Meldungen ein. Über dieses System informieren sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden europaweit gegenseitig und sorgen dafür, dass gefährliche Produkte vom Markt genommen werden.

Im ersten Halbjahr 2019 haben im Rahmen der Operation OPSON VIII, koordiniert von Europol und INTERPOL, zahlreiche europäische Staaten unter Führung von Großbritannien Angebote von Fatburner-Produkten verfolgt, die den Inhaltsstoff 2,4-Dinitrophenol enthielten. Für 2020 meldete das RASFF erneut 28 Fälle von Angeboten vor allem aus Großbritannien. In 2021 kamen Produkte aus der Türkei und Tschechien. Seitdem gibt es keine Meldungen mehr im Schnellwarnsystem, sprich die Produkte tauchen praktisch nicht mehr im stationären Handel auf, wohl aber eben in Online-Shops meist außerhalb der EU.

 

Zum Weiterlesen:

Erschreckende Bilanz bei EU-weiter Kontrolle des Online-Handels

 

Quellen:


Bundesinstitut für Risikobewertung (2015): Nahrungsergänzungsmittel, die Dinitrophenol (DNP) enthalten, können zu schweren Vergiftungen bis hin zu Todesfällen führen. Mitteilung Nr. 046/2015 vom 26.11.2015 (abgerufen am 20.02.2025)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Schlankheitsmittel versprechen viel - helfen aber nur wenig. Illegal enthaltene Substanzen führten schon zu Todesfällen. Stand: 03.01.2017 (abgerufen am 20.02.2025)

Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (2022): 2,4-Dinitrophenol (DNP). Stand: 09.02.2022 (abgerufen am 20.02.2025)

Food Standards Agency (2023): The dangers of DNP and the National Food Crime Unit's role in reducing the health risk to the public. Stand: 01.10.2023 (abgerufen am 20.02.2025)

Europäisches Schnellwarnsystem RASFF: Meldungen zu DNP (zuletzt abgerufen am 20.02.2025)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2019): OPSON VIII. Stand: 21.06.2019 (abgerufen am 20.02.2025)

ECHA-Dossier 2,4 Dinitrophenol (abgerufen am 20.02.2025)

Petroczi A et al. (2015): Russian Roulette with unlicensed fat-burner drug 2,4-dinitrophenol (DNP): evidence from a multidisciplinary study of the internet, bodybuilding supplements and DNP users. Subst Abuse: Treat Prev Policy 10: 39

NADA (2023): Verbotsliste 2024 – WADA Prohibited List 2024. Zusammenfassung der Änderungen zum 01.01.2024 (abgerufen am 20.02.2025)

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.