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Mein Flug endete am falschen Flughafen: Bekomme ich eine Entschädigung?

Stand:
Entschädigung, Ersatz oder weniger zahlen? Was Sie vor Ort tun können, wenn Sie auf einem anderen Flughafen als ursprünglich vorgesehen landen sollen.
Flugzeug bei der Landung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Fluglinie muss eine Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort organisieren.
  • Gegebenenfalls kann der Reisepreis gemindert werden.
Off

Was kann ich vor Ort tun?

  • Erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reiseveranstalter, wie die Weiterreise erfolgen soll.
  • Falls Sie für die Weiterreise auf sich gestellt sind, sammeln Sie Quittungen, Gutscheine, Ersatztickets und Fotos (z.B. vom abweichenden Flughafen) – dies kann bei späteren Forderungen bzw. Abrechnungen wichtig sein. Kontaktieren Sie auch andere Reisende und tauschen Sie Kontaktdaten.

Bietet die Fluggesellschaft Ihnen eine Alternativbeförderung zu einem Flughafen an, der von der ursprünglichen Buchung abweicht, ist sie verpflichtet, entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder zu einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort, z.B. einem Hotel, Ihrem Wohnsitz, einem Bahnhof oder Hafen zu organisieren.

Kommen wegen eines Problems mit einem Flug Ausgleichszahlungen in Betracht, ist für deren Höhe oft die Dauer der Verspätung am Endziel maßgeblich. Zur Berechnung dieses Zeitraums kommt es darauf an, wann Sie das Ziel Ihrer ursprünglichen Buchung bzw. den nachträglich vereinbarten Zielort erreicht haben.

In diesen Artikeln finden Sie weitere Informationen:

Reisepreisminderung bei Pauschalreisen

Bei einer Änderung des Zielflughafens im Rahmen einer Pauschalreise kann für die gesamte Dauer der Verzögerung der Reisepreis gemindert werden. Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie in einer ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln.

Eine Schlange von Menschen steht vor einem Schalter am Flughafen.

Probleme beim Fliegen und die Fluggesellschaft hilft nicht?

Hatten Sie in den letzten Monaten nach großen Verspätungen oder Ausfällen bei einem Ihrer Flüge Probleme, ihre Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen? Schildern Sie uns Ihren Fall!

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Fluggastrechte: FAQ

Was besagt die Fluggastrechteverordnung und welche Ansprüche habe ich bei Flugärger? Die Übersicht zum Nachschlagen und Orientieren - Fragen und Antworten zum Recht beim Fliegen.

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Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.