Digitale Helfer im Alltag können Senior:innen entlasten – vom Saugroboter bis zur Gesundheits-App. Doch Vorsicht: Nicht jedes Gerät schützt die Privatsphäre. Worauf ältere Menschen beim Datenschutz achten sollten – und wie digitale Technik trotzdem nützt.
Von einem Gerät direkt zum anderen – alles gut
Helfer, die mit Bewegungsmeldern arbeiten wie Orientierungslichter, Alarmanlagen oder eine Herdabschaltautomatik sind in Sachen Datenschutz unbedenklich. Das Gleiche gilt für Systeme mit Fernbedienung über Funksignale, etwa LED-Leuchten oder Aufstehhilfen. Schließlich haben Sie nirgends Persönliches preisgegeben.
Selbst eine Bedienung über das Smartphone muss nicht gleich bedeuten, dass Sie im Internet unterwegs sind. Die Signale können sich auch vom Handy zum Fernseher übertragen, und zwar über Bluetooth. Auch Ihr hauseigenes Netzwerk, also WLAN, kann solche Anweisungen an die Geräte weitergeben.
Wie sieht es beim Hausnotruf mit dem Datenschutz aus?
Der klassische Hausnotruf funktioniert über die Festnetz-Telefonleitung, also ohne Internet. Allerdings basiert das System darauf, dass der Anbieter Ihren Namen und Adresse sowie wichtige Gesundheitsdaten speichert. Seriöse Unternehmen behalten diese Informationen für sich und nutzen sie nicht, um Sie gezielt mit Werbung zu versorgen. Zudem schützen sie ihre Netzwerke vor Zugriffen von außen.
Datenschutz-Tipp: Lesen Sie die AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) und die Datenschutzbestimmungen in Ihren Unterlagen genau durch. Manche Anbieter weisen konkret darauf hin, dass sie Daten für Werbung erheben, in Nicht-EU-Länder schicken oder gar an Callcenter weiterleiten. Achten Sie darauf, die Daten Ihrer Kontaktpersonen nur mit deren Einverständnis an den Betreiber des Hausnotrufes weiterzugeben.
Was ist mit der Datensicherheit, wenn das Internet ins Spiel kommt?
Viele digitale Helfer erhalten ihre Befehle über Apps auf dem Smartphone oder Tablet. Damit die Bedienung funktioniert, sammelt der Anbieter auf einem eigenen Server oder in einem großen Rechenzentrum, der Cloud, viele Informationen über Sie und Ihr Haus. Das sind Daten, die Sie eingeben und solche, die das Gerät von selbst "aufsaugt": wo Sie wohnen, wann Sie das Licht anschalten oder ob Sie zu Hause sind.
Beispiele: Saugroboter erstellen Navigationskarten Ihrer Räume und schicken diese über die App an die Cloud. Smarte Fernseher verraten dem Hersteller oder App-Anbieter, wann Sie einschalten und ob Sie lieber "Tatort" oder Komödien schauen. Und das Smartphone selbst? Nachrichtendienstleister leben davon, auf Ihre Kontaktliste zuzugreifen und Ihre Bilder, Videos und Textnachrichten zu verwerten.
Datenschutz-Tipp: Wenn eine Funktion keine Informationen von außen benötigt, sollte sie auch ohne Internetverbindung funktionieren – und ohne Cloud.
Zugriffsrechte sind gewünscht, aber kein Muss
Apps möchten auf möglichst viele Daten zugreifen. Notwendig ist das nicht unbedingt. Eine Wecker-App sollte mit Ihrer Kontaktliste nichts am Hut haben. Gerne gesehen sind solche Zugriffsrechte natürlich immer: Die gesammelten Daten sind für viele, mehr oder weniger vertrauenswürdige Personen und Firmen äußerst interessant – allein schon zu Werbezwecken.
Datenschutz-Tipp: Sie können einmal erteilte Berechtigungen auch manuell wieder abstellen oder entziehen. Es kann allerdings sein, dass einige Funktionen der App dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Herkunft eines Produktes gibt Aufschluss über Datensicherheit
Unternehmen sollten vertrauenswürdig sein. Im Zweifel können Sie Informationen über Verstöße gegen den Datenschutz im Internet recherchieren. Stammen das Gerät und die App etwa aus Asien, speichern die Anbieter dort auch Ihre Daten. Deren Sicherheit lässt sich meist nicht mit der in der EU vergleichen.
In der Datenschutzerklärung einer digitalen Armbanduhr steht zum Beispiel auf Englisch, dass die Daten von Nutzer:innen ausgelesen werden, ebenso die GPS-Koordinaten.